Neufahrner Pfarrhof:Geplante Bebauung: Anwohner juristisch ohne Chance

Lesezeit: 2 min

Das Gelände des alten Pfarrhofs ist eine grüne Idylle - noch. Die Anwohner wehren sich juristisch gegen die geplante Bebauung, haben jetzt aber einen Rückschlag hinnehmen müssen. (Foto: Marco Einfeldt)

Richterin versteht Ärger über die geplante Bebauung des Neufahrner Pfarrhofs, kann den Vorbescheid aber nicht aufheben.

Birgit Grundner, Neufahrn

Es ist ein Rückschlag, mit dem die Anwohner des alten Pfarrhofs durchaus gerechnet hatten: Über das Verwaltungsgericht München wollten sie die Planungen für drei Gebäude mit 26 Wohnungen bremsen und erreichen, dass bereits der entsprechende Vorbescheid des Landratsamtes aufgehoben wird. In der Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Andrea Breit aber schnell deutlich, dass das juristisch "ohne Erfolgsaussicht" sei. Die beiden Ehepaare zogen ihre Klage gegen den Vorbescheid deshalb zurück. Zugleich hatte die Richterin deutlich erkennen lassen, dass sie für das Anliegen der Kläger Verständnis hat: Da habe man einen "grünen, lichten Bereich", und "dann bekommt man so ein Ding vor die Nase".

Dagegen wollen sich die Nachbarn freilich weiter zur Wehr setzen. Zum einen wollen sie nun gegen die zu erwartende eigentliche Baugenehmigung durch das Landratsamt klagen. Zum anderen wollen sie auf politischem Weg weiterkämpfen. Sie hoffen, dass sich der Gemeinderat noch zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchringt und das alte Pfarrhof-Grundstück zumindest nicht ganz so dicht wie befürchtet bebaut wird. "Komisch" fand auch Richterin Breit, dass das Areal nicht gleich in den Bebauungsplan für die angrenzende Fläche zwischen Dietersheimer Straße und am Anger einbezogen wurde.

Schwieriger Spagat
:Wenn Orte ihr Gesicht verlieren

Neufahrner beklagen bei einem Diskussionsabend, dass Investoren wenig Rücksicht auf gewachsene Strukturen nehmen. Im Rathaus tauchen sie zum Teil gleich mit Anwalt auf

Von Birgit Grundner

Der Bauausschuss hatte die Pläne einstimmig abgelehnt

Dass viele Gemeinderäte dem Bauprojekt in seiner jetzigen Form durchaus kritisch gegenüberstehen, ist erst vor kurzem deutlich geworden: Der Bauausschuss hat die Pläne einstimmig abgelehnt. Es war freilich nur ein Signal - letztlich entscheiden muss erneut das Landratsamt. Der frühere Pfarrhof steht auf einem 3000 Quadratmeter großen Grundstück und ist umgeben von mehr als 100 Bäumen. Der frühere Eigentümer hat dort viele Jahre gelebt. Nach seinem Tod hat sein Erbe die Immobilie verkauft. Heute gehört sie einem Bauträger. Was auf dem Areal geplant ist, wurde erst bekannt, nachdem das Bauamt bereits eine positive Stellungnahme verfasst hatte und der Vorbescheid des Landratsamtes draußen war. Im Neufahrner Bauamt sei das alles einfach "durchgewunken" worden, ärgerten sich die Nachbarn, aber auch Kritiker in den Reihen der Gemeinderäte, die sich ebenfalls übergangen fühlten.

Die beiden Ehepaare, die Klage eingereicht haben, argumentierten nun vor Gericht unter anderem mit zu geringen Abstandsflächen. Allerdings ist das ein Punkt, der beim Vorbescheid noch gar keine Rolle gespielt hatte und deswegen auch nicht angeführt werden konnte, wie die Richterin erklärte: "Auch ein Verstoß würde der Klage nicht zum Erfolg verhelfen". Sehr wohl diskutiert wurde dagegen der Einwand der Nachbarn, dass das Bauprojekt eine erdrückende und einmauernde Wirkung hätte und deshalb gegen das "Rücksichtnahmegebot" verstoßen würde. Dafür seien die geplanten Baukörper aber selbst im Fall des nächstgelegenen Nachbargebäudes nicht hoch und nicht lang genug, sagte Richterin Breit. Somit sei "rechtlich nix drin". Jetzt müssten die Kläger "schauen, was die Gemeinde macht", und "vielleicht geht noch bissl was".

Die Kläger und ihr Rechtsanwalt Christian Langgartner fühlten sich am Ende in vielen Punkten bestätigt und wollen auch nicht aufgeben. Sobald die Baugenehmigung vorliege, "geht das Spiel von vorne los", kündigte Langgartner gleich nach Verlassen des Gerichtssaals an. In diesem Fall habe man auch "mehr Ansatzpunkte". So spiele zum Beispiel die Frage nach den Abstandsflächen dann - anders als beim Vorbescheid - sehr wohl eine Rolle. Zum anderen werde man versuchen, "politisch Einfluss zu nehmen". Die Neufahrner Kommunalpolitiker müssten "Farbe bekennen, wohin sie mit Neufahrn möchten", so die Kläger weiter: "Wollen sie so dichte Siedlungen bauen - oder passend zur Umgebung?"

© sz.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: