Regierung von Oberbayern meldet:Lärmaktionsplan für den Flughafen gilt weiter

Nächtliche Flüge sind für die Anwohnerinnen und Anwohner des Münchner Flughafens ein Ärgernis. Für die Dauer der Fußball-EM könnte ihre Zahl heuer deutlich steigen. (Foto: Johannes Simon)

Überprüfung durch das Landesamt für Umwelt hat ergeben, dass keine Anpassungen erforderlich sind.

Von Kerstin Vogel, Flughafen

Nach der Aktualisierung der Lärmkarten 2022 für den Münchner Flughafen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die Regierung von Oberbayern nun auch den Lärmaktionsplan für den Großflughafen, der aus dem Dezember 2021 stammt, auf einen möglichen Anpassungsbedarf hin geprüft. Diese Überprüfung habe ergeben, dass der Plan nicht geändert werden müsse, meldet die Bezirksregierung: Er gelte damit fort.

Seit dem Inkrafttreten des Lärmaktionsplans am 27. Dezember 2021 hätten sich am Münchner Flughafen keine neuen Entwicklungen ergeben, die sich negativ auf die Fluglärmbelastung auswirken und damit Anlass zu Änderungen des bestehenden Lärmaktionsplans geben würden, heißt es in der Mitteilung der Regierung weiter. Die lärmmindernden Maßnahmen des Lärmaktionsplans seien bereits umgesetzt oder noch in Umsetzung. Sie würden - vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen - fortgesetzt.

Bei der Überprüfung des Plans sind Fachstellen und die Öffentlichkeit beteiligt worden. Jeder, der wollte, durfte sich vom 17. Februar bis zum 3. April 2023 dazu äußern. Der Überprüfungsbericht mit den Bewertungen der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren kann auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern aufgerufen werden. Dort steht auch der nun weiterhin gültige Lärmaktionsplan für den Münchner Flughafen zur Verfügung. Außerdem liegen der Überprüfungsbericht und der Lärmaktionsplan bis einschließlich 11. August 2023 bei der Regierung von Oberbayern in München, Maximilianstraße 39, zur Einsicht aus, wie es in der Mitteilung abschließend heißt.

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