Wohn- und Ärztehaus in Moosburg abgelehnt:Bauausschuss bleibt hart

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Ein geplanter Neubau mit Wohnungen und Arztpraxis an der Landshuter Straße findet erneut keine Mehrheit, weil die Kriterien der städtischen Stellplatzsatzungen nicht erfüllt werden.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Die Verkehrsbelastung, das machte die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage deutlich, sei "kein Beurteilungskriterium für die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innenbereich". Im vergangenen Mai hatte der Bauausschuss des Moosburger Stadtrats den geplanten Bau eines Wohn- und Ärztehauses an der Landshuter Straße nämlich unter anderem mit Verweis auf potenzielle Verkehrsprobleme abgelehnt. Nachdem die Pläne vom Antragsteller in Abstimmung mit dem Freisinger Landratsamt überarbeitet worden waren, stand das Thema am Montag erneut auf der Tagesordnung. Aber der Bauausschuss blieb hart. Ablehnungsgrund diesmal: Die Anforderungen der städtischen Stellplatzsatzungen für Autos und Fahrräder werden nicht erfüllt.

Eine Arztpraxis, die Verkehr anziehe, gehe an dieser Stelle eigentlich gar nicht, meinte Bürgermeister Josef Dollinger (FW), "aber baurechtlich ist sie zulässig". Auf dem 1273 Quadratmeter großen Grundstück, auf dem früher bereits eine Arztpraxis untergebracht war, soll der Bestand abgerissen und durch zwei Gebäude mit zehn Wohnungen und einer Arztpraxis ersetzt werden. Neben dem zwölf mal 24 Meter großen, dreigeschossigen Hauptbau an der Landshuter Straße ist ein neun mal 25 Meter großer Querbau mit begrüntem Flachdach geplant. Als prägendes Gebäude am Ortseingang sei der Neubau durchaus vertretbar, so die Verwaltung.

Keinen Präzedenzfall schaffen

Daran störten sich die Ausschussmitglieder aber auch gar nicht. Gerd Beubl (SPD) wies vielmehr erneut auf die Verkehrsproblematik an der Einmündung der Stadtwaldstraße in die Landshuter Straße hin und sprach vom "lange ersehnten Kreisel", den er sich hier wünsche. In Sachen Verkehr "steuern wir auf ein Chaos zu". Dieses Argument war schon bei einem ebenfalls umstrittenen und auf Druck des Landratsamts letztlich doch akzeptierten Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück vorgebracht worden. Er habe schon damals einen Bebauungsplan für das gesamte Gebiet gefordert, der das nun betroffene Grundstück mit einbezogen hätte, so Beubl: "Wir müssen die Planungshoheit in die Hand nehmen."

Dritter Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne) führte einen ganz handfesten baurechtlichen Aspekt an, auf den die Stadt setzen kann. Die Kriterien der Stellplatzsatzungen würden nicht erfüllt, so seien etwa die Längsparkplätze zwischen Landshuter Straße und geplantem Neubau nur 2,20 Meter statt 2,50 Meter breit. Bauamtsleiter Herbert Held sah darin kein Problem, auf dem Gehweg und und Richtung Gebäude sei genügend Platz, um die Autotüren zu öffnen. "Wenn in der Satzung 2,50 Meter steht, dann gilt das, das muss der Planer halt berücksichtigen", meinte dagegen Ludwig Kieninger (FW). Der Bauwerber habe nicht gewusst, dass die Stellplatzbreite so wichtig sei, so Held. Stanglmaier warnte vor einem Präzedenzfall: "Was ist, wenn der Nächste auch nur 2,20 Meter will? Da machen wir ein Fass auf, das wir nicht mehr zubringen."

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