Landgericht Landshut:Freispruch aus Mangel an Beweisen

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Einen Freispruch gab es für einen 36-jährigen Mann, der an einem Raubüberfall in Neufahrn beteiligt gewesen sein soll. Ihm war nichts nachzuweisen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Strafkammer am Landshuter Landgericht findet keine Anhaltspunkte dafür, dass ein 36-Jähriger als Tippgeber an einem Raubüberfall in Neufahrn beteiligt war.

Von Peter Becker, Neufahrn

Zwei Männer waren im Januar 2021 in die Wohnung eines 93-jährigen Neufahrners eingestiegen. In ihrem Prozess zu Beginn des Jahres hatten sie zugegeben, dabei etwa 240 000 Euro erbeutet zu haben. Den Tipp, dass in der Wohnung des Neufahrners etwas zu holen sei, wollen sie angeblich von einem Dritten erhalten haben. Dieser musste sich dieser Tage vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts unter Vorsitz von Richter Thomas Lindinger verantworten. Diese sprach den Angeklagten mangels von Beweisen frei.

Die beiden 33-jährigen Räuber hatte die erste Strafkammer des Landgerichts Mitte März zu fünf Jahren und vier Monaten beziehungsweise vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Aufgrund ihrer Geständnisse war die Polizei auf die Spur des aktuell angeklagten 36-Jährigen gekommen. Er soll den bereits verurteilten Räubern den Tipp gegeben haben, dass sich im Haus des Rentners eine große Menge Bargeld befinde.

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Der mutmaßliche Anstifter zu dem Überfall, bei dem der Senior gefesselt und geknebelt worden war, soll vom alkoholsüchtigen und inzwischen verstorbenen Neffen des Opfers den Hinweis auf das viele Bargeld in der Wohnung bekommen haben. Der Verstorbene war eigentlich als Erbe des 93-Jährigen vorgesehen gewesen, wurde von diesem dann aber aus dem Testament gestrichen, weil der von der Alkoholsucht des Neffen erfahren hatte.

In ihrem Prozess im März dieses Jahres hatten die beiden 33-Jährigen den Angeklagten beschuldigt, ihnen den Tipp gegeben zu haben. Angeblich hatten sie ihre Beute redlich untereinander aufgeteilt. Von ihren damaligen Bezichtigungen wollten die Verurteilten indes nichts mehr wissen. Beide machten vor der ersten Strafkammer mit ihren Aussagen einen Rückzieher, so dass keine Belastungen gegenüber dem 36-Jährigen mehr vorlagen.

Einer der beiden leidet unter akutem Gedächtnisschwund. Er wisse nicht mehr, was er in seiner damaligen Verhandlung ausgesagt habe, behauptete er. Er führt diese Erinnerungslücke auf die Haft zurück, während der er Depressionen bekommen habe. Der zweite verurteilte Räuber berief sich ebenfalls auf sein mangelhaftes Erinnerungsvermögen. Bei seiner damaligen Vernehmung sei ihm vielleicht ein Fehler unterlaufen, machte er geltend. Er habe wohl einen Namen verwechselt.

In einer fremden Sprache eine Drohung ausgestoßen

Möglicherweise war an dem angeblichen Gedächtnisschwund des Räuberduos eine Drohung des aktuell Angeklagten schuld. Ein im März als Beisitzender Richter fungierender Zeuge sagte, der 36-Jährige haben gegenüber einem der beiden Räuber in einer fremden Sprache eine Drohung ausgestoßen. Auch der als Zeuge geladene Staatsanwalt der damaligen Verhandlung bestätigte, dass der Angeklagte den mutmaßlichen Komplizen "eindringlich angeschaut und auf Albanisch was geäußert" habe. Die Dolmetscherin habe auf seine Nachfrage hin gesagt, dass es sinngemäß wohl eine Drohung gewesen sei.

Es sei dem, wie es sei: Die Ermittler, welche dem 36-Jährigen auf die Spur gekommen waren, fanden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte in den Raubüberfall verwickelt sei. Am Tatort hatten sich keine DNA-Spuren von ihm befunden. Eine Auswertung seiner Finanzen führte ebenso zu keinem Ergebnis. Trotz Freispruchs, auf den sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalts plädierte, ist die Unschuld des Angeklagten keineswegs erwiesen. Doch es gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

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