Prozessbeginn zu schockierendem Verbrechen in Kranzberg:Einbrecher schlagen brutal zu

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Vom Vorwurf des versuchten Totschlags ist ein Neufahrner freigesprochen worden. Wegen seiner psychischen Erkrankung hat das Schwurgericht allerdings eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. (Foto: Armin Weigel/dpa)

In Landshut hat der Prozess gegen zwei Brüder begonnen, die einen Mann in dessen Wohnung lebensgefährlich verletzt haben sollen. Der Jüngere der beiden war zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt.

Von Alexander Kappen, Landshut/Kranzberg

Ein älteres iPhone, ein weiteres Mobiltelefon, ein Elektroschockgerät, ein Pfefferspray sowie 700 Euro Bargeld - das war laut Anklage die relativ geringe Beute, die ein Brüderpaar im Februar 2020 bei einem Wohnungseinbruch in Kranzberg gemacht haben soll. Wesentlich gravierender ist ein weiterer Vorwurf. Die beiden Brüder, heute 22 und 18 Jahre alt, sollen in der Wohnung einem Mann, der während des Einbruchs aufwachte, einen Gegenstand brutal auf den Kopf geschlagen haben, wodurch er lebensgefährliche Verletzungen erlitt.

Seit Mittwoch müssen sich die Brüder vor der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes und Wohnungseinbruchdiebstahls verantworten. Für den Prozess sind bis Ende Juni zehn Verhandlungstage angesetzt. Laut Anklage brachen die beiden Beschuldigten in besagter Februarnacht zwischen 23.30 und 0.50 Uhr in die Wohnung des Mannes ein, um "Gegenstände, insbesondere Bargeld, zu entwenden". Dabei durchsuchten die beiden Angeklagten, so der Vorwurf, auch das Schlafzimmer, in dem der Bewohner, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, bereits schlief. Daraufhin schlugen die Beschuldigten laut Anklage "mit einem nicht näher bekannten Gegenstand mindestens einmal massiv auf den Kopf des noch arg- und wehrlos im Bett liegenden Geschädigten ein. Sie wollten hierdurch verhindern, dass dieser vollständig erwachte". Die Angeklagten hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Mann "hierdurch lebensgefährliche Verletzungen erleiden und getötet würde, um bewusst und gezielt die Verwirklichung des von ihnen geplanten Diebstahls zu ermöglichen und eine mögliche Entdeckung der Tat durch den Geschädigten zu verhindern".

Der Mann überlebte

Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklageschrift von einer "feindseligen Willensrichtung" der beiden Brüder, in der sie die Arg- und Wehrlosigkeit des gerade erst erwachten Geschädigten ausgenutzt hätten. Den Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass der von ihnen verwendete Gegenstand geeignet gewesen sei, um "erhebliche und lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen". Laut Anklage sollen die beiden Brüder davon ausgegangen sein, dass der Mann "an seinen Verletzungen gestorben war beziehungsweise versterben würde, als sie dessen Wohnung verließen". Glücklicherweise überlebte der Mann. Laut Anklage erlitt er jedoch lebensgefährliche Verletzungen in Form eines offenen Schädelhirntraumas und einer Schädelfraktur.

Die Angeklagten sagten zum Prozessauftakt am Mittwoch noch nicht aus, weil ihre Anwälte vor der Verhandlung noch keine beziehungsweise keine vollständige Akteneinsicht hatten. Zudem war versäumt worden, für den jüngeren Bruder, der zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, rechtzeitig einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe zu laden. Als er das bemerkt habe, sei es der Jugendgerichtshilfe auf seine Anfrage hin so kurzfristig nicht mehr möglich gewesen, zur Verhandlung zu erscheinen, erläuterte Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann. Bei der Vorbereitung der Verhandlung hat es dem Vernehmen nach ein paar Probleme gegeben. Zunächst seien die Beschuldigten gemeinsam angeklagt worden, dann habe man das Verfahren des Jüngeren abgetrennt, so der Richter. Und jetzt sitzen doch wieder beide gemeinsam auf der Anklagebank.

Die Anwältin des älteren Angeklagten sowie der Pflicht- und der Wahlverteidiger seines jüngeren Bruders kündigten an, dass ihre Mandanten bei der Fortsetzung des Prozesses Anfang April ausführlich aussagen werden. Am dritten Verhandlungstag soll dann der Nebenkläger vernommen werden.

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