Kirchbergers Woche:Ordnung muss sein

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(Foto: SZ)

Das Strandleben an den Freisinger Badeseen ist strengen Regeln unterworfen. Wer sie missachtet, dem droht Ärger mit dem Aufsichtspersonal.

Kolumne von Johann Kirchberger

Ob nun Tief Annalena oder Hoch Olaf für dieses Frühlingswetter verantwortlich sind, wissen wir nicht. Könnten auch der Golfstrom oder die schmelzenden Eisberge sein, der Föhn oder die Isobaren. Da müssen wir mal unseren alten Freund Sven Plöger fragen, der wird uns das anhand von Karten mit sehr vielen Linien bestimmt genau erklären können. Tatsache ist, dass wir heuer schon zwei Wochenenden mit nahezu 30 Grad hatten, und das in der ersten Aprilhälfte. Bemerkenswert auch, dass es immer Samstag und Sonntag so schön und das Wetter während der Woche garstig zu uns ist. Früher war das mal genau andersrum. Vielleicht hat das ja etwas mit dem Klimawandel zu tun.

An den Freisinger Badeweihern in Pulling, Vötting und an der Stoibermühle - wahrscheinlich aber auch in Moosburg und Eching, konnten wir nicht überprüfen - herrschte schon reger Betrieb, einige Unentwegte machten sogar ihre blassen Beine ein wenig nass. Dabei ist zumindest in Freising noch gar keine Badesaison. Die Stadt hat nämlich am 20. März Satzungen für alle Gewässer erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht, wonach als "Haupt- bzw. Badesaison gem. §2 Nr. 5 BadeGewV" die Zeit vom 15. Mai mit 15. September gilt. Das muss man wissen, denn in dieser Zeit ist es verboten Tiere mitzubringen, also nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Kanarienvögel. Außerhalb dieser Zeit dürfen Tiere zwar mitgebracht, müssen aber angeleint werden, also auch Katzen, Goldhamster und Kanarienvögel. Wer momentan bei hochsommerlichen Temperaturen seine Tiere mitbringt und angeleint baden lässt, verhält sich also völlig satzungsgemäß, auch wenn sich andere Badegäste dadurch gestört fühlen sollten. Niemand muss sich außerhalb der Saison Sorgen machen, ordnungswidrig zu handeln, weil er vorsätzlich gegen "Verhaltensregeln bzw. Verbote des § 3 Abs. 1 u. 2 Nrn. 1 bis 9" verstößt.

Grundsätzlich untersagt ist laut Satzung an der Stoibermühle, in Vötting und in Pulling (dort heißt der Weiher übrigens See) das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das Fahren mit Fahrrädern außerhalb von Parkplätzen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge der Rettungsdienste und Krankenfahrstühle mit Elektromotor. Sofern sie nicht höher als 2,10 Meter sind. Verboten ist im Erholungsgebiet außerdem Reiten, Pferde zu führen oder mit einem Pferdegespann zu fahren. Verboten ist es, betrunken zu sein, eine ansteckende Krankheit zu haben, unnötig mit "Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten" zu lärmen, offene Feuer zu unterhalten, zu nächtigen, zu zelten, gewerbliche Leistungen anzubieten, Bestellungen aufzunehmen und Wasservögel zu füttern.

Zusammengefasst: Ordnung, Ruhe und Sauberkeit müssen gewährleistet sein, das ist wichtig. Städtisches Aufsichtspersonal - sofern vorhanden - wacht darüber und kann, wenn Gefahr im Verzug ist, sogar eine Ersatzvornahme veranlassen. Klingt bedrohlich. Trotzdem freuen wir uns auf den Sommer, auch wenn Kanari Hansi vom 15. Mai an nicht einmal mehr angeleint ab und zu einen Schluck chlorfreies Wasser zu sich nehmen darf. Wäre Hansi ein Fisch, wäre das alles kein Problem. Johann Kirchberger

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