Uneinigkeit zwischen den Behörden:Aldi-Pläne landen vor Gericht

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Der Discounter Aldi möchte in Neufahrn neu bauen - das Landratsamt stimmte zu, die Gemeinde nicht und möchte Ablöse für die Parkplätze. Das Verwaltungsgericht soll jetzt klären, wer recht hat. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Gemeinde Neufahrn fordert für die Erweiterungspläne eine Stellplatz-Ablöse, das Unternehmen aber will nicht zahlen und hat damit zunächst Erfolg.

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Das Landratsamt Freising hat ein Machtwort gesprochen, aber die Gemeinde Neufahrn will es nicht in vollem Umfang hinnehmen. Sie wehrt sich über das Verwaltungsgericht dagegen, dass die Kreisbehörde den Aldi-Neubau im Gewerbegebiet-West genehmigt und damit den örtlichen Bauausschuss überstimmt hat. Aktueller Knackpunkt ist für die Neufahrner die Stellplatzfrage: Aldi kann nicht so viele Parkplätze nachweisen, wie laut Satzung der Gemeinde nötig wären. Diese hätte mittlerweile ersatzweise eine Ablösesumme von 262 000 Euro akzeptiert. Aber das Unternehmen will nicht zahlen, hat eine Befreiung von der Satzung beantragt und war damit beim Landratsamt erfolgreich - zum Leidwesen der Gemeinde.

Zur Vorgeschichte: Der seit Jahren im Gewerbegebiet ansässige Konzern will seine Verkaufsfläche von 880 auf 1200 Quadratmeter vergrößern. Hinzu kommen 350 Quadratmeter Lager sowie 200 Quadratmeter Büro- und Nebenräume. Der Bauausschuss hatte ursprünglich das komplette Vorhaben abgelehnt - nicht nur wegen der Stellplätze, sondern auch aus baurechtlichen Gründen. Denn Neubauten für "großflächigen Einzelhandel des täglichen Bedarfs" mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind mittlerweile nur noch in ausgewiesenen Sondergebieten in "integrierter Lage" zulässig. Das soll Ortszentren vor mächtiger Konkurrenz schützen, diese Argumentation wollte man sich in Neufahrn zunutze machen.

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Das Verwaltungsgericht soll jetzt klären, wer recht hat

Beim Landratsamt ließ sich diese Haltung aber nicht durchsetzen: Großflächigen Einzelhandel gebe es auch in nächster Umgebung des Discounters schon. Aufgrund der "Gemengelage" sei dies dort ohnehin kein typisches Gewerbegebiet mehr und der Aldi-Neubau somit genehmigungsfähig, hieß es. Die Gemeinde wollte dann für die 21 fehlenden Stellplätze wenigstens eine Ablöse. Aldi beantragte die Befreiung von der Satzung und war auch in diesem Fall beim Landratsamt erfolgreich.

In der Diskussion zwischen den beiden Behörden prallten völlig gegensätzliche Auffassungen aufeinander, wie Bauamtsleiter Michael Schöfer in der Bauausschusssitzung deutlich machte. So nutzten beide Seiten die nahe Bus-Haltestelle als Punkt, um die jeweilige Position zu untermauern - freilich mit völlig unterschiedlichem Ergebnis. Jetzt soll das Verwaltungsgericht klären, welche Sichtweise die richtige ist.

Die Entscheidung, den Gerichtsweg einzuschlagen, fiel im Ausschuss einstimmig. Wenn es um Bauvorhaben von Bürgern und kleinen Unternehmen gehe, setze man die Satzung auch durch, stellte Ozan Iyibas (CSU) fest. Er finde es "unsäglich", dass ausgerechnet ein Großkonzern, bei dem Geld keine Rolle spiele, keine Ablöse zahlen wolle. Die Haltung des Landratsamts bezeichnet Iyibas als "Frechheit". Sein Resümee: "Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts sollte gelten."

© SZ vom 06.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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