Straßenbau:Notfalls mal Härte zeigen

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Der fachgerechte Ausbau von Kreisstraßen ist Voraussetzung für staatliche Zuschüsse. Wenn es nicht anders geht, müssen Grundstückseigentümer für Planungen auch enteignet werden. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Für den Ausbau dreier Kreisstraßen strengt der Landkreis aufwendige Planfeststellungsverfahren an. Das erleichtert nötigenfalls die Enteignung von Grundstücksbesitzern.

Von Peter Becker, Freising

Das Enteignen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bringt oft böses Blut. Daher scheuen die Behörden meist vor dieser radikalen Maßnahme zurück. Im Falle dreier Straßen, die der Landkreis Freising dringend sanieren muss, scheint aber kein anderes Mittel zu greifen. Darum strengt die Behörde eigens Planfeststellungsverfahren an, um die Voraussetzungen für eine Enteignung zu schaffen. Eigentlich ein langwieriges Prozedere, dem der Kreisausschuss am Ende doch zustimmte, um endlich mit dem Ausbau der Kreisstraßen FS 17, FS 28 und FS 35 beginnen zu können.

Bislang haben sich einige Eigentümerinnen und Eigentümer dagegen gesperrt, Grundstücke zu verkaufen. Der Ausbau der FS 28 bei Hörgersdorf scheitert derzeit gar an einer einzigen Person. Daran haben Ortstermine und Gespräche nichts ändern können.

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Hier kommt jetzt das Planfeststellungsverfahren ins Spiel. Eigentlich wird es nur bei größeren Bauvorhaben angewandt, das prominenteste Beispiel ist wohl das zum Bau der dritten Startbahn am Flughafen im Erdinger Moos. Denn der aus dem Verfahren resultierende Planfeststellungsbeschluss schafft Voraussetzungen für ein möglicherweise nachfolgendes Enteignungsverfahren.

Johannes Becher (Grüne) geht das zu langsam. Er wünscht sich kleinere Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit herzustellen. Nötigenfalls müsse der Landkreis dann auf eine Förderung seitens des Freistaats verzichten. Die Regierung hatte während eines Gesprächs im Mai unmissverständlich klargemacht, dass die Straßen auf sechs Meter verbreitert werden müssten, damit Zuwendungen fließen. Sie wies zusätzlich darauf hin, dass der Erwerb der benötigten Grundstücke durch eine Planfeststellung gesichert werden könnte.

Doch so einfach ist das nicht. Die Mängel würden durch kleine Eingriffe nicht beseitigt, sagte Andreas Kämper vom Tiefbauamt des Landkreises. Die Straßen sind an manchen Teilstücken so eng, dass beispielsweise ein Bus und ein Lastwagen einander nicht passieren können. Und auf den für den Ausbau vorgesehenen Straßen sind noch viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs, bestätigte Karl Ecker (FW).

Rainer Schneider (FW) fürchtet Klagen, wenn nicht fachgerecht ausgebaut wird

Rainer Schneider (FW) wies auf andere Nachteile einer Minimallösung hin. Die Rechnung für den Straßenausbau zahlten dann alleine die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Und Schneider fürchtet Klagen, wenn die Kreisstraßen nicht fachgerecht ausgebaut würden. Josef Dollinger (FW) findet, "wir sollten Härte zeigen". Es könne nicht angehen, dass ein Einzelner eine ganze Planung blockiere.

So soll es nun doch Planfeststellungsverfahren für die drei Straßen geben. Die Fraktion der Grünen stimmte allerdings nur dem Ausbau der FS 17 zwischen Volkmannsdorferau und Moosburg zu. Mehrheitlich war das Gremium dafür, ebenso die FS 28 zwischen Hörgersdorf und der Staatsstraße 2085 sowie die FS 35 bei Wollersdorf in einen fachgerechten Zustand zu versetzen. Einzig Albert Schindlbeck (Linke) stimmte gegen den Ausbau der Straßen. Es werde trotz des Klimawandels zu viel Geld in den Straßenbau gesteckt, findet er.

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