Freising/Landshut:Mit der Faust in den Magen

Lesezeit: 2 min

Ein heute 27-jähriger Erdinger soll seine damals schwangere Freundin in deren Freisinger Wohnung geschlagen haben, damit sie ihr Kind verliert. Am Landgericht muss er sich zudem wegen Vergewaltigung verantworten

Von Peter Becker, Freising/Landshut

Heftig sind die Vorwürfe, denen sich ein 27-jähriger Erdinger vor der dritten Strafkammer am Landshuter Landgericht stellen muss. Er soll im August 2018 seiner damaligen Lebensgefährtin absichtlich mit der Faust in den Magen geschlagen haben, um dadurch zu erreichen, dass diese ihr Kind verliert. Zwei Vergewaltigungen der heute 23-Jährigen werden ihm ebenfalls vorgeworfen. Die erste soll sich im Januar 2018 in einem Freisinger Hotel ereignet haben, die zweite im Januar 2020 in der Wohnung des Beschuldigten in Erding. Vor der Strafkammer am Landgericht hüllte sich der Angeklagte in Schweigen. Am ersten Verhandlungstag macht er weder Angaben zu seiner Person, noch zu den Vorwürfen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Wie aus der Anklage hervorgeht, muss die gut anderthalb Jahre dauernde Beziehung zwischen der Frau und ihrem Lebensgefährten von Gewalt geprägt gewesen sein. Im September oder Oktober 2018 soll der Beschuldigte der Frau in ihrer Freisinger Wohnung eine Bratpfanne ins Gesicht geschlagen haben. Dabei zog sich diese eine Platzwunde an der Nase zu. Ein paar Wochen zuvor soll es zu dem Magenschwinger gekommen sein, mit dem der Beschuldigte einen Schwangerschaftsabbruch herbeiführen wollte. Zuvor soll er sie mit den Worten, sie sei es nicht wert, die Mutter seines Kindes zu sein, beleidigt haben. Seine Lebensgefährtin war damals im dritten Monat schwanger. Der Beschuldigte soll vor dem Hieb gesagt haben, wenn sie das Kind nicht abtreiben lassen wolle, dann werde er mit eigenen Händen dafür sorgen. Die Frau erlitt als Folge des Schlags Blutungen, brachte aber trotzdem später ein gesundes Kind zur Welt.

Die Frau muss sich infolge der ständigen häuslichen Gewalt Hilfe gesucht haben. Das Freisinger Amtsgericht erließ im September 2019 einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz. Dem zufolge hätte der Beschuldigte ohne die Erlaubnis seiner Lebensgefährtin deren Wohnung nicht betreten oder noch anderweitig mit ihr in Kontakt treten dürfen. Laut Anklage hat sich der Beschuldigte nicht daran gehalten. Er soll ihr gedroht haben, er werde sie abstechen, wenn sie die Strafanzeige gegen ihn nicht zurückziehe.

Die Frau war unterdessen in den nördlichen Landkreis Freising umgezogen. An einem Nachmittag im März des vergangenen Jahres soll der Beschuldigte dort aufgetaucht sein und sich Zutritt zu der Wohnung verschafft haben, obwohl seine frühere Lebensgefährtin versuchte, die Tür zuzudrücken. Laut Anklage versetzte ihr der Beschuldigte dort mehrere Schläge ins Gesicht, so dass ihre Lippe aufplatzte. Zu diesem Zeitpunkt rief der Vater der Frau auf deren Mobiltelefon an. Er bekam das Geschehen mit und alarmierte die Polizei. In der Wohnung soll der heute 27-Jährige die Frau solange gewürgt haben, bis ihr schwarz vor Augen geworden sei. Als sie zu Boden sackte, soll er sie getreten und bespuckt haben. Der damals dreijährige Sohn der Frau soll ihren Peiniger aufgefordert haben, seine Mutter in Ruhe zu lassen. Daraufhin soll der Beschuldigte ihn mit der Faust einen Hieb auf die Nase und einen Tritt in den Bauch versetzt haben.

Während der Vernehmung der 23-Jährigen war die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Sie sagte, zu Beginn der Beziehung sei ihr gut aussehender Lebensgefährte höflich und charmant gewesen. "Es ging aber schnell bergab." Er sei ein schwieriger Charakter. Sie habe die Warnsignale ignoriert, hätte sich aber besser von ihm trennen sollen, als zum ersten Mal die Teller geflogen seien.

© SZ vom 05.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: