Freising/Landshut:Haft auf Bewährung

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Gericht verurteilt Familienvater wegen Zigarettenschmuggels

Von Alexander Kappen, Landshut

Weil er als Mitglied einer Bande Anfang der 2000er-Jahre im großen Stil Zigaretten geschmuggelt hat, ist ein 40-Jähriger, der im Landkreis Freising aufgewachsen ist, von der dritten Strafkammer des Landshuter Landgerichts am Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Von den 17 teils verjährten Anklagepunkten blieben acht übrig. Aber allein in diesen sei ein "Schaden in Höhe von 5,5 Millionen Euro entstanden", sagte Vorsitzende Richterin Inken Bouabe. Allerdings sprach auch vieles zugunsten des geständigen, nicht vorbestraften Angeklagten.

Die Bande schmuggelte zwischen 2003 und 2005 auf dem Landweg aus der Türkei und in See-Containern aus China Millionen von Zigaretten nach Deutschland. In Lagerhallen in Kranzberg und Freising wurden sie umverpackt und unter Tarnladung - Nudeln oder getrockneten Pilzen - nach Großbritannien gebracht. Nachdem die Bande aufgeflogen war und 2007 bereits eine erste Hauptverhandlung am Landgericht begonnen hatte, setzte sich der Angeklagte mit seiner Familie in die Türkei ab. Im September 2020 kehrte mit seiner Frau und seinen beiden Kindern nach Deutschland zurück, obwohl er wusste, dass ihm dort ein Verfahren drohte.

Die Staatsanwältin und die Verteidigerin, die beide ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung beantragten, waren sich einig, dass der Angeklagte in der Schmugglerbande nur eine untergeordnete Rolle spielte. Er half im Wesentlichen beim Umverpacken der Ware und erhielt dafür jeweils 300 bis 400 Euro, wie er in der Verhandlung sagte. "Er hat also einen sehr geringen Lohn für ein sehr großes Risiko erhalten, war eine Art Befehlsempfänger und Mitläufer", sagte die Staatsanwältin. Gleichwohl war für sie der Angeklagte ein Mittäter und machte sich nicht nur der Beihilfe schuldig. Abgesehen von dem hohen Schaden sei die Bande teilweise gewaltbereit gewesen, wenn auch nicht der Angeklagte selbst. "Im Prinzip waren das mafiaähnliche Zustände", so die Staatsanwältin.

Die Verteidigerin bezeichnete zwar die von der Staatsanwältin beantragte Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten als "absolut angemessen", allerdings sah sie nur eine Beihilfe und keine Mittäterschaft. Ihr Mandant habe nur auf Anweisung gehandelt, sei immer nur Begleiter gewesen und nicht selbst tätig geworden. In der Firma in Kranzberg, die er angemeldet habe, um die Schmuggelware dort umzuverpacken, "war er nur Strohmann, er hatte nicht mal die Bankkarte für das Konto - er war völlig austauschbar in der Bande".

Dem widersprach die Richterin. Er sei in der Bande eine Vertrauensperson gewesen, daher sei er Mittäter. Das änderte aber nichts an der Gesamtbewertung und der Strafe. Wie Verteidigerin und Staatsanwältin fand die Kammer diverse Gründe, die für den 40-Jährigen sprachen. Er sei von Anfang an geständig, habe Aufklärungshilfe geleistet und Angaben zu den Mittätern gemacht. Er habe eine niedrige Stellung in der Bande gehabt, nur geringen Gewinn erzielt und aus finanzieller Not gehandelt. Nach einem Schlaganfall ist der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen. Bei der Tat sei er noch sehr jung gewesen und inzwischen nachgereift. "Er macht den Eindruck eines Mannes, der ein straffreies Leben führen will." Dabei soll ihn ein Bewährungshelfer unterstützen. Als Kompensation für seinen Schmuggellohn muss er 2400 Euro zahlen. Alle Beteiligten nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig.

© SZ vom 19.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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