Straßenverkehr:Anwohner haben keinen Anspruch auf Lärmschutz

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Durch diese Lücke dringt Straßenlärm zur äußeren Häuserzeile der Freisinger Siedlung Am Waldrand. Helfen würde nur eine acht Meter hohe Wand. Doch die Bewohner haben keinen Anspruch auf Lärmschutz. (Foto: Johannes Simon)

Bauausschuss weist Antrag von Bürgern zurück, die in der Siedlung Am Waldrand wohnen.

Von Peter Becker, Freising

Lärmgeplagt ist die unmittelbare Nachbarschaft des Karwendelrings im Freisinger Norden in der Siedlung Am Waldrand. Während die mehr im Hintergrund liegenden Häuser weitgehend abgeschirmt sind, klagen Anwohnerinnen und Anwohner in der ersten Reihe über den Straßenlärm und die Geräuschkulisse, die vom Parkplatz des gegenüberliegenden kleinen Gewerbegebiets mit einem Discounter, einer Bäckerei sowie einem Drogeriemarkt ausgehen. Sie verlangten entsprechende Lärmschutzmaßnahmen seitens der Stadt Freising. Der Bauausschuss des Stadtrats lehnte dies ab. Es bestehe kein Anspruch auf die Errichtung oder der Optimierung der bestehenden Lärmschutzwand, hieß in der Sitzung.

Nun ist es laut Messungen tatsächlich so, dass Lärmgrenzwerte überschritten werden. Allerdings nicht in dem Maß, dass dringender Handlungsbedarf bestehen würde. An dieser Stelle des Karwendelrings gibt es ein starkes Gefälle, sodass die meisten Fahrzeuge dort zu schnell unterwegs sind, was erheblichen, aber eigentlich vermeidbaren Lärm erzeugt. Die unmittelbare Nachbarschaft hatte deshalb gefordert, wieder eine Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um Autofahrer und Autofahrerinnen an das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit von fünfzig Kilometern pro Stunde zu erinnern. Ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde würde tagsüber den Lärm um 2,6 Dezibel, nachts um 2,4 Dezibel mindern. Das wiederum werde schalltechnisch aber nicht als Halbierung des Lärms wahrgenommen, heißt es in einem Gutachten.

Im Sachbereich des Bauamts heißt es, dass es in Deutschland bislang keine Regelung zum Lärmschutz an Bestandsstraßen gibt. Eine solche ist der Karwendelring, sodass dort kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Lärmschutz besteht. Auch der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt sieht keine Lösung des Problems vor. Als dieser 2019 erstellt wurde, war der Karwendelring noch nicht als "Lärm-Hotspot" identifiziert worden. Manfred Drobny (Grüne) schlug daher vor, diesen Straßenabschnitt in den nächsten Lärmaktionsplan aufzunehmen. Aktuell bringt das den Anwohnern nichts, aber das zeige nach außen: "Wir nehmen die Beschwerde ernst", sagte Drobny.

Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Karwendelring im Abschnitt der Antragstellenden von 6600 Fahrzeugen pro Tag befahren wird. Der bayerische Lärmaktionsplan umfasst derzeit nur Bundes- und Staatsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8200 Fahrzeugen pro Tag. Ist dieser erstellt und veröffentlicht, werde das Stadtplanungsamt nachfragen, wie eigentlich mit hochbelasteten Kreis- und Gemeindestraßen umzugehen ist.

Die vorderste Häuserzeile der Siedlung Am Waldrand liegt überdies topografisch exponiert auf einem Hang. Wollte man diese tatsächlich effektiv vor Lärm schützen, bedarf es dort laut Gutachten einer acht Meter hohen Lärmschutzwand. Das stehe in keinem Verhältnis, sagte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher.

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