Prozess am Landshuter Landgericht:Schaden wieder gut gemacht

Lesezeit: 2 min

Die Verhandlungen gegen einen Geschäftsführer aus Hallbergmoos am Landgericht Landshut wurden eingestellt. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Verhandlung gegen Geschäftsführer eines Hallbergmooser Reiseunternehmens wegen Untreue und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt am Landshuter Landgericht ist eingestellt. Der Beschuldigte hat offene Zahlungen geleistet.

Von Alexander Kappen, Landshut/Hallbergmoos

Vorsitzende Richterin Inken Bouabe sagte, es sei "kein Standardfall, mit dem wir es hier zu tun haben". In der Tat war es sehr ungewöhnlich, dass am Landshuter Landgericht am Donnerstag einen ganzen Vormittag lang darüber verhandelt wurde, ob die Verhandlung wegen Untreue sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Höhe von knapp einer halben Million Euro gegen den 53-jährigen Geschäftsführer eines Hallbergmooser Reiseunternehmens überhaupt zulässig ist.

Die dritte Strafkammer kam schließlich zu dem Schluss, dass ein sogenanntes Verfahrenshindernis vorliege, weil sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter mit Zustimmung des Gerichts bereits im vergangenen Jahr auf eine Einstellung des Verfahrens geeinigt hätten und alle Auflagen erfüllt seien. Das heißt, die Hauptverhandlung war unnötig, weil die Sache bereits erledigt war. Das Gericht stellte das Verfahren, für das acht Verhandlungstermine angesetzt waren, deshalb gleich am ersten Tag wieder ein.

Der Geschäftsführer soll laut Anklage in mehreren Fällen versucht haben, die Sozialabgabenlast zu reduzieren

Im Vorlauf der Hauptverhandlung ging es unter anderem darum, ob der Angeklagte der Einstellung des Verfahrens unter Auflagen zugestimmt hatte oder nicht, ob das der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde und ob sie davon wusste, dass der Beschuldigte aus dem Landkreis Erding die geforderte Schadenswiedergutmachung geleistet hatte. Zu guter Letzt gab es noch Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Anwälten des Beschuldigten.

Laut Anklage soll der gelernte Bankkaufmann als Geschäftsführer an Verkaufsschaltern an den Flughäfen Stuttgart und München zwischen 2010 und 2016 Reisevermittler als vermeintlich Selbständige deklariert haben, obwohl sie "tatsächlichabhängige Beschäftigte" gewesen sein. So habe sich die Firma Sozialabgaben gespart. Nicht offiziell, aber de facto war er laut Anklage auch Geschäftsführer eines Münchner Online-Reiseportals. Dort seien Personen, die auch für die Hallbergmooser Firma tätig waren, geringfügig beschäftigt gewesen, um die Sozialabgabenlast zu reduzieren. "In Kenntnis des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens" hat der Beschuldigte laut Anklage im Dezember 2015 zudem 1 163 474 Euro vom Firmen- auf sein Privatkonto überwiesen. Wie aus der Verhandlung hervorging, hat er das Geld aber wieder zurücküberwiesen.

Alle Zahlungen seien fristgerecht abgeleistet worden, so die Staatsanwaltschaft

Der Verteidigung wollte, dass die Anklage wegen des besagten Verfahrenshindernisses erst gar nicht verlesen wird, scheiterte aber mit diesem Antrag. Was nichts daran änderte, dass das Gericht im Sinne des Angeklagten urteilte. Im Laufe des Verfahrens "wurde über einen längeren Zeitraum ein Paket geschnürt, die Rentenversicherung wurde ins Boot geholt und Formulierungswünsche der Verteidigung für eine Einstellungsverfügung geäußert", so die Richterin. In den Formulierungen ging es darum, dass die Verteidigung den von der Staatsanwaltschaft festgestellten Vorsatz abgemildert haben wollte, was schließlich auch geschah. Während sich ein Verteidiger damit zufrieden gab, war das dem anderen nicht genug.

Als er das kundtat, erweckte das bei der Staatsanwaltschaft den Eindruck, die Vereinbarung für die Einstellung sei geplatzt. Auch seien die geleisteten Zahlungen an die Sozialkassen ihr gegenüber nie bestätigt worden, sagte die Staatsanwältin in der Verhandlung. Sie sah nach wie vor "kein Verfahrenshindernis". Am Donnerstag wurden alle Zahlungen belegt. Diese seien fristgerecht bis 5. September 2019 geleistet worden, das Gericht habe damals der Einstellung zugestimmt, so die Richterin, und man gehe davon aus, dass der Angeklagte die geleisteten Zahlungen als Zustimmung zur Einstellung aufgefasst habe, so wie vom Gesetz vorgeschrieben.

© SZ vom 19.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: