Eine 30-jährige Frau ist am Sonntag am Flughafen mit einem Drogenproblem aus dem Jahr 2019 konfrontiert worden. Sie war damals wegen des Besitzes von 5,5 Gramm Crystal Meth vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Gesamtstrafe von 18 000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt worden. Bundespolizisten wurden nun bei der Einreisekontrolle des Fluges EK051 aus Dubai auf den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein aufmerksam.
2019 hatte die 30-Jährige in München von einer unbekannten Person 5,5 Gramm Crystal Meth für 450 Euro erworben. Die illegale Substanz wurde bei ihr kurz darauf bei einer Polizeikontrolle an einer Tankstelle in Bad Aibling entdeckt. Diese Tat - und vor allem die nicht bezahlte Strafe - wurde der Frau zum Verhängnis, als sie am Münchner Flughafen einreisen wollte, um ihre Eltern zu besuchen. Die Verurteilte musste jetzt die 18 000 Euro begleichen, hinzu kamen 841 Euro für die Verfahrenskosten.
Da sie nicht in der Lage war, die gesamten Justizschulden zu bezahlen, sprang ihr Vater für sie ein und übernahm die restlichen Kosten. Danach durfte die 30-Jährige einreisen.