Fahrenzhausen:Am 30. April wird gewählt

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Susanne Hartmann ist bei der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Fahrenzhausen einzige Kandidatin. (Foto: privat)

Auch wenn nur die bisherige Bürgermeisterin Susanne Hartmann bei der Nachwahl antritt - stattfinden muss der Urnengang trotzdem.

Von Petra Schnirch, Fahrenzhausen

Der Termin für die Nachwahl in Fahrenzhausen steht fest: In sechs Wochen ist der Bürgermeisterstuhl wieder besetzt - und es wird die bisherige Bürgermeisterin Susanne Hartmann sein, die dort wieder Platz nimmt, auch das ist schon klar. Denn nur sie stellt sich am Sonntag, 30. April, zur Wahl, wenn der Urnengang vom Herbst 2022 wegen eines Wahlrechtsverstoßes wiederholt werden muss. Die beiden anderen Bewerber verzichten auf eine neuerliche Kandidatur.

Auch wenn nur noch eine Bewerberin übrig ist, stattfinden muss die Wahl trotzdem, wie das Landratsamt mitteilt. Pressesprecher Robert Stangl verweist auf Paragraf 77, Absatz zwei, der Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen. Dort heißt es in Juristendeutsch: "Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann die stimmberechtigte Person die vorgedruckte sich bewerbende Person dadurch wählen, dass sie diese eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnet. Eine andere wählbare Person kann sie dadurch wählen, dass sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich einträgt."

Die anderen beiden Kandidaten verzichten auf eine neuerliche Bewerbung

Den neuen Termin legte die staatliche Kommunalaufsicht des Landratsamts gemeinsam mit der Gemeinde fest. Die Freisinger Behörde hatte die Bürgermeisterwahl vom 25. September 2022 mit der Stichwahl am 9. Oktober für ungültig erklärt. Grund war eine Wahlempfehlung des Wahlleiters und Zweiten Bürgermeisters Andreas Karl (FWE) für Susanne Hartmann. Dessen Gruppierung hatte die FDP-Politikerin nominiert, doch er hätte sich im Wahlkampf neutral verhalten müssen.

Anfang März erklärte Hartmann, dass sie keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht einlegen werde und schied aus dem Amt aus. Da es sich um eine Nachwahl handelt, dürfen keine neuen Bewerber, sondern nur die Kandidatinnen, der Kandidat antreten, die bereits im Herbst zur Wahl standen. Doch sowohl Günter Fuchs (CSU) als auch Alexandra Karl (Grüne) haben inzwischen erklärt, dass sie auf eine weitere Kandidatur verzichten.

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