Neues Wohngebiet:Das gesamte Konstrukt wankt

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Der Echinger Ortsteil Dietersheim soll laut Planung stark wachsen. Doch nur im Neubaugebiet Süd-Ost geht was voran, im Süd-Westen hat die Gemeinde einen Prozess am Verwaltungsgericht gegen einen Grundstückseigentümer verloren. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Gemeinde Eching hält sich beim Grundstückskauf und dem zugehörigen Umlegungsverfahren im Neubaugebiet Dietersheim Süd-West nicht an die Vereinbarungen. Ein einzelner Eigentümer tritt vom Kaufvertrag zurück und bekommt vor Gericht Recht.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Im Dietersheimer Süden, östlich der Staatsstraße, ist das Neubaugebiet seit einigen Monaten schon belebt. Über die Straße jedoch, wo zeitgleich die Planungen zur Bauland-Ausweisung gestartet wurden, ist keinerlei Entwicklung erkennbar - und das wird mindestens mittelfristig auch so bleiben. Die Gemeinde hat einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Eigentümer verloren, der das gesamte Konstrukt des Neubaugebiets Dietersheim Süd-West infrage stellt.

Um das Jahr 2004 hatte das Rathaus im Dietersheimer Süden Flächen zur Wohnbebauung erworben. Geplant war damals ein epochaler Wachstumsschub für Dietersheim auf rund 13 Hektar Fläche, der dessen Nähe zur U-Bahn-Station Garching und zum dortigen Forschungs-Campus Rechnung tragen sollte. Weit über die Hälfte sollte westlich der Hauptstraße liegen; dort ist auch langfristig Raum für eine neue Schule vorgesehen.

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Unter der Ägide von Bürgermeister Josef Riemensberger wurden für die beiden formal gesplitteten Baugebiete Süd-West und Süd-Ost die Planungen entwickelt und Umlageverfahren beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt. Da jeder Grundeigner Teile seines Baulands an die Gemeinde hatte abtreten müssen, sollten über das Umlegungsverfahren praktikable Grundstückszuschnitte für jeden Beteiligten erarbeitet werden.

Als 2016 Sebastian Thaler die Nachfolge Riemensbergers als Bürgermeister antrat, standen die im Umlegungsverfahren entwickelten Flächenprofile zur Beurkundung an. Dabei stellte sich heraus, dass für die Grundstücke in den damaligen Abtretungsverträgen 2004 eine Umlegung anhand der eingebrachten Flächengrößen vereinbart war; das von der Gemeinde beauftragte Umlegungsverfahren orientierte sich jedoch am Flächenwert.

Während laut Thalers Angaben in Dietersheim Süd-Ost alle beteiligten Eigentümer die Umlegung nach Flächenwert akzeptiert hätten und damit ab 2017 das weitere Verfahren fortgeführt werden konnte, wollte in Süd-West ein Eigentümer nicht mitmachen. Er berief sich auf den in den Verträgen vereinbarten Modus. "Diese Umlegung ist nicht so fair", bedauert Thaler.

2018 erklärte der unzufriedene Grundbesitzer seinen Rücktritt vom seinerzeitigen Kaufvertrag. Offenbar hat er sowohl den veränderten Umlegungsmodus als auch die lange Verfahrensdauer von damals bereits 14 Jahren als Begründungen angeführt. Die Gemeinde hat daraufhin beim Verwaltungsgericht München eine Feststellungsklage erhoben auf Nichtigkeit des Rücktritts. Nach sechs Jahren Wartezeit wurde die Klage nun am Dienstag verhandelt. Am Mittwoch erging das Urteil, wonach sie abgewiesen werde.

Es gibt einen Plan B: ein anderes Neubaugebiet etwas weiter nördlich

Damit ist nach Ansicht des Gerichts der Rücktritt des Grundeigners vom 2004er-Verkaufsvertrag an die Gemeinde zulässig. Das würde nun nicht nur durch das Herausbrechen dieser Flächen die Konstruktion des Baugebiets sprengen - vielmehr könnten auch alle anderen Beteiligten ihre Verträge von 2004 stornieren.

Thaler sagte auf Anfrage, er wolle "dennoch versuchen, eine Lösung mit den Eigentümern zu finden, damit wir an den bestehenden Verträgen festhalten können und das Gebiet weiter entwickelt werden kann". Während der sechs Jahre Wartezeit auf das Gerichtsverfahren habe es dazu schon "sehr konstruktive Gespräche gegeben", hatte er im Gemeinderat im Bericht über das Verfahren betont.

Parallel dazu hat die Gemeinde auch schon einen Plan B gestartet. Weiter nördlich des strittigen Gebietes, am westlichen Ortsrand, soll nun möglichst heuer noch ein anderes Neubaugebiet ausgewiesen werden. Die entsprechenden Verträge mit privaten Eigentümern seien schon geschlossen, sagte Thaler auf Anfrage, noch heuer solle der Gemeinderat über den Verfahrensstart beschließen.

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