Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat verkaufsoffene Sonntage im Gewerbegebiet in Eching verboten. Die Richter erklärten am Mittwoch, dass die Gemeinde Möbelhäusern und Baumärkten keine Sonntagsöffnungen gestatten dürfe. Eching hatte im Jahr 2012 vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt und diese Genehmigung auf Läden im nahe gelegenen Gewerbegebiet ausgedehnt. Wie das Bundesgericht nun entschied, war das unzulässig. Damit hatte die Normenkontrollklage der Gewerkschaft Verdi Erfolg. Deren Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger sagte, damit sei klar, dass Gewerkschaften "gegen die Aufweichung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes" klagen dürften.
Eching/Leipzig:Urteil gegen Echinger Sonntagsöffnung
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