Gerichtliche Auseinandersetzung:Gemeinde will ihr Geld zurück

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Als Nachrücker gehört Oliver Schlenker für die Freien Wähler wieder dem Gemeinderat an und nimmt im Sitzungssaal Platz. (Foto: Marco Einfeldt)

Kehrtwende in der Causa Sebastian Thaler: Der Echinger Gemeinderat revidiert den Beschluss, die Verfahrenskosten für den Bürgermeister zu tragen. Noch ist aber unklar, von wem die Kommune die bereits bezahlte Summe zurückfordern kann.

Von Klaus Bachhuber, Eching

In der Affäre um die tätliche Auseinandersetzung von Bürgermeister Sebastian Thaler 2018 am Echinger See hat der Echinger Gemeinderat jetzt seine Beschlüsse zurückgenommen, die Verfahrenskosten für den Bürgermeister zu tragen. Laut der Kommunalaufsicht im Freisinger Landratsamt seien diese 2020 gefassten Beschlüsse rechtswidrig gewesen. Der Gemeinderat stellte bei der Aufhebung der Beschlüsse fest, dass die seinerzeitige Expertise der gemeindlichen Anwälte als Grundlage der Abstimmung "rechtlich unzutreffend" gewesen sei.

Die Aufhebung der damaligen Beschlüsse hat der Gemeinderat nun als Einstieg in ein wahrscheinlich langwieriges Procedere gesehen, das bezahlte Geld zurückfordern zu können. Allerdings ist auch der Aufhebungsbeschluss rechtlich problematisch, da die korrigierten Beschlüsse bereits vollzogen sind. Die Räte der SPD sowie einer der "Bürger für Eching" stimmten denn auch gegen die rückwirkende Aufhebung, die CSU, Grüne, FW, FDP und ein "Bürger für Eching" mit 15:4 Stimmen beschlossen.

Weil es weiter "viele Fragezeichen" gebe, wird der neue Beschluss dem Landratsamt vorgelegt

"Zur Heilung eines nicht rechtmäßigen Beschlusses beschließen wir jetzt sehenden Auges, was wieder nicht rechtmäßig ist", lehnte SPD-Sprecher Herbert Hahner den Aufhebungsbeschluss ab. Allerdings habe die Kommunalaufsicht exakt dieses Vorgehen empfohlen, betonte Dritter Bürgermeister Leon Eckert (Grüne), der im Auftrag des Gemeinderats den Vorgang bearbeitet. Er schlug daher vor, den neuerlichen Beschluss unverzüglich wieder dem Landratsamt vorzulegen, da dessen Aussagen im Vorfeld doch "viele Fragezeichen" hinterlassen hätten. Dieser Vorschlag wurde einstimmig akzeptiert.

Thaler hatte 2018 einen Streit am Echinger See ausgetragen, dessen juristische Folgekosten aus der Gemeindekasse beglichen wurden. Im Zuge der turnusmäßigen internen Rechnungsprüfung waren diese Ausgaben hinterfragt worden. Im Juni 2020 ließ der Bürgermeister den Gemeinderat dann nichtöffentlich darüber abstimmen, ob die bereits aufgelaufenen und noch folgenden Kosten von der Gemeinde übernommen würden, was der Gemeinderat wohl mit klarer Mehrheit gebilligt hatte.

Auch die Kosten für die Berufung hatte das Gremium bewilligt, doch Berufung wurde nicht mehr eingelegt

Grundlage dieser Entscheidung war wohl eine Rechtsauskunft des über Jahre bewährten Rechtsbeistands der Gemeinde. Nach der Niederlage Thalers im Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Landshut erteilte der Gemeinderat mit dann offenbar schon geringerer Mehrheit im September auch noch die Zustimmung, die Kosten für ein Berufungsverfahren zu tragen. Eine Berufung wurde jedoch von Thaler nicht mehr eingelegt.

Offenbar war die Abwicklung der weiteren Zahlungen dann auch im Rathaus intern strittig, denn bereits im Frühjahr 2021 hatte der Bürgermeister selbst bei der Kommunalaufsicht angefragt, wie die Bezahlung der Verfahrenskosten zu bewerten sei. Schon damals habe die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass bei dem Vorgang am See Thaler als Privatmann gehandelt habe, nicht als Bürgermeister im Amt. So hatte zuvor auch bereits das Gericht geurteilt.

Noch immer hat der Bürgermeister zu der Sache keinerlei Stellung bezogen

Warum Thaler dies 2021 angefragt hatte und ob sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergaben, ist nicht bekannt, da der Bürgermeister zu der Sache keinerlei Stellung nimmt. Eckert berichtete, dass auch eine Anfrage von ihm zur schriftlichen Stellungnahme Thalers zur Revision der Beschlüsse unbeantwortet geblieben sei.

Im Juli 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Landshut dann das Echinger Rathaus durchsucht. Der Vorwurf lautete auf Untreue gegen den Bürgermeister, die exakten Inhalte sind immer noch nicht bekannt. Das Amtsgericht Freising hat mittlerweile einen Strafbescheid gegen Thaler ausgestellt, gegen den dieser allerdings Rechtsmittel eingelegt hat.

Nach Informationen der SZ soll es sich bei der Summe um 70 000 Euro handeln

Der Gemeinderat versucht parallel dazu, das ausgegebene Geld wiederzuerlangen. Nach Informationen der SZ soll es sich um über 70.000 Euro handeln, eine Summe, die bislang weder bestätigt noch dementiert wurde. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht ist die Aufhebung der damaligen Beschlüsse Grundlage dafür. In welcher Form und von wem die Gemeinde die Ausgaben nun zurückfordert, von Thaler oder den seinerzeitigen Anwälten, ist vorerst offen.

Thaler, der von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen war, sagte bei der Rückkehr in die Sitzung spöttisch, er "gratuliere dem Gremium zu seiner Allwissenheit". Die Stimmung im Rat bleibt weiterhin restlos zerrüttet. Für die Jahresrechnung 2020, eine Formalie, die vom internen Rechnungsprüfungsausschuss schon empfohlen worden war, verweigerte die CSU dem Bürgermeister die Entlastung, die von allen anderen Gruppierungen und einer CSU-Rätin mit 17:4 Stimmen dann dennoch erteilt wurde.

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