Energiewende:Eching fördert Balkon-Solaranlagen

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Kleine Balkonsolaranlagen werden immer beliebter. (Foto: Philipp Schulze/dpa-tmn)

Die Gemeinde lobt 25 000 Euro aus. Maximal gibt es einen Zuschuss von 300 Euro.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die 150 000 Euro, mit denen der Echinger Gemeinderat neue Photovoltaik-Anlagen fördert, sind dem Rathaus quasi aus der Hand gerissen worden. Wenige Wochen nach der Auflage war das Förderprogramm ausgeschöpft. Heuer lobt die Gemeinde nur mehr 25 000 Euro aus, mit denen die Anschaffung sogenannter Balkon-Solaranlagen unterstützt werden soll.

Im ersten Förderprogramm waren diese kleinen Module ausdrücklich ausgenommen worden. Mit dem zweiten Schwerpunkt wolle man nun "neben dem ökologischen Nutzen auch die soziale Nachhaltigkeit fördern", heißt es aus der Gemeindeverwaltung, da damit vor allem Mieter unterstützt würden, die in der Regel keine Möglichkeit für eine Dachanlage hätten und meist auch über ein geringeres Einkommen verfügten als Hauseigentümer.

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Die Förderung der kleinen Balkon-Solaranlagen sei zudem "ein einfacher Einstieg in das Thema PV-Anlage, ihre Funktion und ihren Nutzen". Die Anschaffung einer üblicherweise rund 800 Euro teuren Anlage wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert, maximal mit 300 Euro.

Das Förderprogramm sollte auf Vorschlag von Bürgermeister Sebastian Thaler heuer 50 000 Euro umfassen und parallel energetische Gebäudegutachten unterstützen. Hierfür sollten die anderen 25 000 Euro ausgelobt werden. Das wurde im Gemeinderat allerdings mit 15:5 Stimmen verworfen. Eine reine Beratung zu fördern, wurde mehrheitlich als zu schwammig angesehen, zudem gebe es da bereits diverse Fördermöglichkeiten.

Auch wenn das 2022 aufgelegte Programm für Photovoltaik-Anlagen längst ausgeschöpft ist, so ist es doch immer noch nicht abgewickelt. Wegen der Konjunktur dieser Anlagen hätten die meisten Aspiranten massive Wartezeiten, hieß es aus dem Rathaus. Trotz mehrmaliger Fristverlängerung hätten 15 Antragsteller immer noch keine Anlage installiert, was Voraussetzung zur Auszahlung der Förderung ist. Andererseits stünden noch 30 Bewerber auf der Warteliste.

Der Gemeinderat entschied einstimmig, bei Vorlage eines Nachweises, etwa eines Kaufvertrags oder von Teilzahlungen, die Frist für die 15 Häuser noch bis zum Jahresende zu verlängern. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, kämen Nachrücker zum Zuge. Deren Frist, die Anlage in Betrieb zu nehmen, wurde auf 30. April 2024 festgelegt.

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