Die Verwaltungsklage der Gemeinde Eching gegen ihren Bürgermeister Sebastian Thaler geht nun vor Gericht. Der Gemeinderat hat nach Angaben der Gemeinde hinter verschlossenen Türen am Dienstag zugestimmt, das Verfahren fortzuführen. Zunächst hatte es wegen des parallelen Strafverfahrens gegen Thaler geruht. Nach dem Ende dieses Prozesses und dem Wiedereinstieg ins Verwaltungsverfahren wurde von den Anwälten der Gemeinde die neue Situation bewertet und auf dieser Basis hat der Gemeinderat nun grünes Licht gegeben.
Das Verfahren steht unter dem Vorbehalt der permanenten Kosten-Nutzen-Überprüfung. Daher wird vom Dritten Bürgermeister Leon Eckert, der vom Gemeinderat für die Abwicklung beauftragt wurde, jeder einzelne Schritt zur Abstimmung vorgelegt. Der beschlossene Kostenrahmen und das weitere Vorgehen wurden aus verfahrenstechnischen Gründen nicht offengelegt.
Mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren gegen den Bürgermeister sollen die Vorgänge um eine tätliche Auseinandersetzung Thalers am Echinger See 2018 weiter aufgearbeitet werden. Thaler hatte in dem Zivilprozess um den handgreiflichen Disput alle Verfahrenskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie das Schmerzensgeld, zu dessen Zahlung er verurteilt wurde, von der Gemeinde begleichen lassen.
Mindestens Teile dieser Zahlungen hat ihm das Amtsgericht als Untreue angerechnet und den Bürgermeister daher in einem Strafbefehl zu 240 Tagessätzen verurteilt. Seit Januar ist diese Verurteilung rechtskräftig. Auf der Basis dieser Verurteilung wegen Untreue will das Verfahren der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht die damalige Abwicklung rechtlich noch weiter erschließen und womöglich Geld zurückgeholt werden, das die Gemeinde in dem Verfahren ausgegeben hatte.
Thaler soll einen Teil des Geldbetrags an die Gemeinde zurückerstattet haben
Die Ausgaben der Gemeinde sollen sich nach bisher weder bestätigten noch dementierten Informationen auf mehr als 72 000 Euro summiert haben. 30 000 Euro davon hat die Gemeinde bereits in einem weiteren Verfahren gegen die damaligen Anwälte durch einen Vergleich wieder erhalten. Thaler soll bereits einen Geldbetrag an die Gemeinde zurückerstattet haben, über dessen Höhe es keinerlei Auskünfte gibt.
Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist noch nicht terminiert. Parallel zu diesem öffentlichen Verfahren untersucht die Landesanwaltschaft weiterhin intern mögliche dienstrechtliche Vergehen des Echinger Bürgermeisters. Der Strafbefehl wegen Untreue wird von dieser Behörde dienstrechtlich bewertet, zudem sind noch die Aufträge der Gemeinde anhängig, die Thaler entgegen den einschlägigen Vorschriften an seinen Schwager vergeben haben soll.