Erneuerbare Energien:Solarplatten auch für Altstadt-Dächer

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In historischen Städten wie Freising ist auch die Dachlandschaft immer ein Blickfang. Auch künftig sollen Solaranlagen deshalb nicht überall möglich sein. (Foto: Veronica Laber)

Eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes erleichtert die Genehmigung solcher Anlagen. Im Zuge eines Modellprojekts schafft die Stadt Freising jetzt das nötige Planungsinstrument dafür. Klar ist aber auch: Nach wie vor geht nicht alles.

Von Petra Schnirch, Freising

Passen Solaranlagen auch auf Dächer in Bayerns Altstädten? Dazu gab und gibt es immer wieder leidenschaftlich geführte Debatten, auch in Freising. Nach einer Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Anfang Juli ist eine Genehmigung jetzt leichter möglich. In der Freisinger Innenstadt sind in den vergangenen Monaten bereits zwei Photovoltaikanlagen an Ziegel- und Kochbäckergasse genehmigt worden sowie eine Solarthermieanlage an der Jägerwirtsgasse.

In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt berichtete Christoph Spieß vom Bauamt der Stadt von ersten Auswirkungen der Gesetzesnovelle. Sechs weitere Anträge sind demnach bereits für Fischergasse, Unteren und Oberen Graben sowie Obere Hauptstraße angekündigt. Nach wie vor aber ist nicht alles möglich. Trotz der Lockerung gebe es hohen Abstimmungsbedarf und es handele sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, erläuterte Spieß. Die Stadt ist vor Kurzem als eine von drei Modellkommunen für das Projekt "Energie und Denkmal" ausgewählt worden. Ziel ist, Solaranlagen zuzulassen, allerdings nicht überall, sondern dies zu steuern.

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Für OB Tobias Eschenbacher (FSM) macht die Änderung des Denkmalschutzgesetzes Sinn, "wenn wir auch in dem eng bebauten Bereich die Nutzung regenerativer Energie ermöglichen wollen". Deshalb hätten die Stadtwerke ja auch ein aufwendiges Wärmenetz verlegt. Es bleibe jedoch noch die Stromversorgung sowie die Warmwasseraufbereitung, wenn ein Anschluss an das Netz nicht möglich ist.

Denkmalschützer Dieter Wieland hatte sich in einem SZ-Interview erst vor wenigen Tagen sehr kritisch über Solaranlagen auf Denkmälern in Altstädten ausgesprochen, weil die Dachlandschaft zerstört werde. In Freising gab es aber seit Längerem Stimmen, die sich für eine Änderung aussprachen. So forderten Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr sogar, im Zuge der Sanierung Solarplatten auf dem Dach der Stadtpfarrkirche Sankt Georg zu installieren. Das aber wäre wohl auch trotz Gesetzesnovelle nicht möglich.

Für Antragsteller soll der Genehmigungsprozess transparenter werden

In exponierten Lagen wie am Marienplatz werde es eher schwierig sein, eine Genehmigung zu erhalten, sagte Spieß. Mit dem "Rahmenplan Solar" des Modellprojekts soll ein informelles Planungsinstrument entstehen, das Genehmigungsprozesse beschleunigt und mehr Transparenz für die Antragsteller schafft. Die Stadt rechnet mit einem Planungsprozess von einem halben Jahr, die Vorarbeit sei schon getan, hieß es in der Ausschusssitzung. Vorbild könnte die Modellkommune Wasserburg sein, die für die Einordnung ihrer Gebäude vier Kategorien geschaffen hat: von Häusern mit besonderer städtebaulicher Signifikanz und Einsehbarkeit bis hin zu kaum oder nicht sichtbaren Dächern.

OB Eschenbacher hält die Vorgehensweise des Landesamts für Denkmalpflege bei der Umsetzung des neuen Gesetzes für richtig, hier einen Kompromiss zu finden. Nicht jede Dachfläche per se müsse unbedingt für das Ensemble freigehalten werden. Für sichtbare Flächen gebe es mittlerweile gute Beispiele, wie diese denkmalgerecht mit PV-Anlagen ausgestattet werden können. Auch er ist sich aber bewusst, dass eine historische Altstadt immer auch durch ihre Dachlandschaft wahrgenommen wird.

Ziel der Stadt ist es jetzt, mit dem kommunalen Denkmalkonzept eine Handreichung zu erarbeiten, die es zulässt, ohne weitere Einzelabstimmung mit dem Denkmalamt Anlagen genehmigen zu können, die sich entsprechend einfügen. Eschenbacher: "Ich denke, damit ist ein guter Schritt getan, beiden Belangen gerecht zu werden."

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