Corona-Regeln:Testpflicht entfällt

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Wegen niedriger Inzidenz gibt es ab Sonntag weitere Lockerungen

Nach den jüngsten Lockerungen durch neue Corona-Regeln erfolgt im Landkreis nun der nächste Schritt. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz liegt an diesem Freitag den fünften Tag hintereinander unter 50 (27,2), damit treten ab Sonntag weitere Lockerungen in Kraft: Es gilt keine Testpflicht mehr für Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen unter freiem Himmel (erlaubt sind bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen), Sport im Innen- und Außenbereich, Fitnessstudios, Freibäder, Flussschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn- und Reisebusverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien und in Außenbereichen medizinischer Thermen. Öffnen dürfen Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie Zoos. Voraussetzungen sind ein Mindestabstand von 1,5 Metern und FFP2-Masken. Auch Proben von Laienensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, dürfen stattfinden.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist ohne Einschränkungen möglich. Ladengeschäften dürfen öffnen - jedoch nur ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter und zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den übersteigenden Teil; weiter gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie FFP2-Maskenpflicht für Kunden sowie das Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Betreibers.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist möglich, außerdem dürfen die Innenbereiche von Sportstätten, Fitnessstudios und Freibäder öffnen (jeweils mit Terminbuchung). Kontaktsport ist unter freiem Himmel möglich, ebenso Gruppensport (bis zu 25 Personen). Betrieben werden dürfen zudem Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze, auch zu touristischen Zwecken; in diesem Rahmen sind auch Gastronomie, Therapie- und Wellnessangebote auch in geschlossenen Räumen möglich - unter der Voraussetzung, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise und alle 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

© SZ vom 22.05.2021 / ilos - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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