Fasangarten:Wohnungen statt Lädchen

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Ehemalige Amisiedlung soll verdichtet werden

Von Hubert Grundner, Fasangarten

Den Siedlungsdruck, der auf München lastet, bekommt auch die ehemalige Amisiedlung zu spüren. Aktuelles Beispiel dafür ist das Grundstück Minnewitstraße 29, das nun neu bebaut werden soll. Wie das Planungsreferat dem Bezirksausschuss Obergiesing-Fasangarten mitgeteilt hat, liege seit Mai dieses Jahres ein entsprechender Bauantrag vor. Er sieht konkret 45 Wohneinheiten, sechs Arztpraxen, zehn Einzelhandelsgeschäfte beziehungsweise Gewerbeeinheiten sowie eine Tiefgarage vor. "Diese Planung ist grundsätzlich genehmigungsfähig", heißt es in dem Schreiben der Verwaltung weiter.

Gleichzeitig bedeutet das, dass zwei Bürgeranträge hinfällig sind. So war von der Bürgerversammlung im vergangenen Juni die Forderung beschlossen worden, für das Areal zwischen Fasangarten-, Minnewit- und Pennstraße zum Erhalt der vorhandenen Baustrukturen einen Bebauungsplan beziehungsweise einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Notwendigkeit dafür wird vom Planungsreferat - nach entsprechender Begründung - nicht gesehen.

Gleiches gilt auch für den zweiten Bürgerantrag. Er zielte darauf ab, die Ansiedlung von kleinteiligen Einzelhandelsgeschäften des täglichen Lebens und Dienstleistungsangebote entlang der Nordseite der Fasangartenstraße zwischen Haus Nummer 130 und 160 zu ermöglichen und durch Aufstellen beziehungsweise Anpassen von Bauleitplänen zu fördern. Seine Ablehnung begründet das Planungsreferat unter anderem damit, dass ein Angebot von kleinteiligen, fußläufig erreichbaren Einzelhandelsgeschäften an der Ecke Minnewit-/Fasangartenstraße bereits vorhanden sei. Gemäß dem Zentrenkonzept der Stadt befinde sich dort ein Versorgungsstandort mit Angeboten an Arztpraxen, einer Apotheke, einer Postfiliale mit Postbank, Lebensmittelhandwerkern, Dienstleistern und einer Gastronomieeinrichtung. Eine dem Standort angemessene Ergänzung - durch das Vorhaben an der Minnewitstraße 29 - wäre demnach im Sinne des Zentrenkonzepts grundsätzlich möglich. Weitere Angebote entlang der Fasangartenstraße würden dem Standort und der Lage im Stadtgebiet hingegen nicht entsprechen. Gemäß dem Zentrenkonzept wäre dies daher nicht wünschenswert und baurechtlich nur eingeschränkt möglich, lautet das abschließende Fazit des Planungsreferates.

© SZ vom 10.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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