Fasangarten:Der Zweckentfremdung auf der Spur

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Veto eingelegt: Das Planungsreferat hat Abriss und Neubau der Gebäude Cincinnatistraße 50-54, 44-48 und Pennstraße 1-5 nicht genehmigt. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Die Stadt hat wegen der Leerstände in der ehemaligen Amisiedlung ein Bußgeldverfahren gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eröffnet. Die erklärt, man benötige die Wohnungen als Ausweichquartier bei der Sanierung

Von Hubert Grundner, Fasangarten

Der Verdacht der Stadtratsfraktion der Linken, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) lasse mehrere Wohnungen in der ehemaligen Amisiedlung widerrechtlich leer stehen, scheint nicht aus der Luft gegriffen zu sein. Darauf lässt zumindest die Antwort von Sozialreferentin Dorothee Schiwy auf eine Anfrage von Cetin Oraner und Brigitte Wolf schließen. Darin erklärt Schiwy, dass die von den beiden Stadträten monierten Missstände ihrer Behörde bekannt seien: "Bei der städtischen Online-Meldeplattform wurden die Wohnungen an der Cincinnatistraße 44-54 und an der Pennstraße 1-5 bereits gemeldet. Daraufhin wurden für die betreffenden Räumlichkeiten Zweckentfremdungsverfahren eröffnet." Die Bearbeitung der Fälle dauere derzeit noch an. Wie Schiwy weiter berichtet, wurden für die neu hinzugekommenen Hinweise auf Wohnungsleerstände an der Cincinnatistraße 56-60 "ebenfalls zweckentfremdungsrechtliche Verfahren eingeleitet".

Der Auskunft Schiwys zufolge wurde die Eigentümerin, also die Bima, im Jahr 2013 erstmalig durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, angeschrieben und zu den damals bestehenden Leerständen befragt. Danach wurde mehrmals an die Bima appelliert, die vorhandenen Leerstände, die den geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Siedlung am Perlacher Forst geschuldet seien, schnellstmöglich zu beenden. Es konnte damals jedoch nur ein Appell an die Bima erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt von einem gerechtfertigten Leerstand ausgegangen wurde.

Auf das letzte Schreiben des Sozialreferats vom 29. Mai dieses Jahres und auf das zwischenzeitlich eingeleitete Bußgeldverfahren hin sah sich die Bima dann offenbar zu einer ausführlicheren Antwort genötigt. Darin erklärt die Bima, dass sie während der Grundsanierung eines ersten Wohngebäudes zusammen mit dem Staatlichen Bauamt München noch weitere Häuser identifiziert habe, deren Bauzustand auch eine umfassende Grundsanierung, gegebenenfalls sogar einen Abbruch und Neubau, erfordere. "Ziel ist es dabei, durch den Neubau mit vier Vollgeschossen zusätzlich Wohnraum zu schaffen. Die Gespräche mit der Stadt München hierzu dauern an."

Nicht zuletzt nach einem Treffen mit Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hofft man in der Bima nun offenbar, zusätzlichen Wohnraum in der einstigen Amisiedlung schaffen zu dürfen. Die angesprochenen Arbeiten würden sukzessive erfolgen, damit Mieter sozial verträglich im Quartier umziehen könnten. Wegen der Biotope könne aber kein Neubau auf der grünen Wiese erfolgen. "Daher werden derzeit leer stehende Wohnungen in den betreffenden Gebäuden (Cincinnatistraße 44-48, Cincinnatistraße 50-54 und Pennstraße 1-3) im Hinblick auf die Fortführung der Sanierung nicht weiter vermietet", zitiert Schiwy aus dem Antwortschreiben der Bima.

Die Stadtratsfraktion der Linkspartei hatte sich aber auch dafür interessiert, welche Neu- oder Umbaupläne die Bima in Fasangarten überhaupt verfolgt. Dazu ist vom Planungsreferat zu erfahren, dass die Stadtverwaltung 2014 den Bauantrag der Bima zur bereits erwähnten Modernisierung eines ersten Wohnblocks an der Cincinnatistraße genehmigt hatte. Einem Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch und Neubau von drei Wohngebäuden (Cincinnatistraße 44-48, 50-54 und Pennstraße 1-5) stimmte das Planungsreferat hingegen nicht zu. Die Behörde, die in den Jahren 2016/2017 mit dem Projekt befasst war, begründete ihre Ablehnung damit, dass sich die vorgesehenen viergeschossigen Neubauten nicht im Sinne des Paragrafen 34 Baugesetzbuch aus der städtebaulichen Struktur der Umgebungsbebauung herleiten lassen.

Daraufhin wandte sich die Bima als Grundstückseignerin im Jahr 2019 erneut an das Planungsreferat, um die Möglichkeiten einer großflächigen Sanierung, gegebenenfalls auch moderaten Nachverdichtung, der Siedlung am Perlacher Forst zu klären. "Diese Gespräche sind bisher nicht abgeschlossen", heißt es dazu.

Schließlich hatten die Stadträte der Linkspartei auch noch die Frage aufgeworfen, ob die Stadt die Wohnungen am Perlacher Forst von der Bima ankaufen könnte. Gebe es dazu bereits Verhandlungen? Dies muss das zuständige Kommunalreferat ganz klar verneinen, die Wohnungen stünden nicht zum Verkauf. Sollte sich aber die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der Zukunft davon trennen wollen, hätte die Stadt ein Erstzugriffsrecht. Dabei könnte die Stadt die Wohnungen zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert, ohne Bieterverfahren, erwerben.

© SZ vom 29.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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