Wartenberg:Pläne für Auerbacher Windrad ruhen

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Blick auf den Wartenberger Ortsteil Auerbach. Im Bereich des Waldes war das erste Windrad im Landkreis Erding geplant. (Foto: Renate Schmidt)

Vor dem schon längst angesetzten Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl passiert erst mal nichts mehr.

Von Florian Tempel, Wartenberg

Die Marktgemeinde Wartenberg ist mit den Planungen für eine Windradkraftanlage unter allen Kommunen im Landkreis Erding bisher am weitesten. Im Februar hatte der Gemeinderat das "Sondergebiet Windenergie Auerbach" auf den Weg gebracht. Nun aber wird das Genehmigungsverfahren bis zum eh bereits beschlossenen Bürgerentscheid am 8. Oktober gestoppt, wie die Gemeinde mitteilt.

Für die beabsichtigte Änderung des Flächennutzung seien "umfangreiche Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange" sowie "zahlreiche private Einwendungen" eingegangen, steht in der Presseerklärung aus dem Wartenberger Rathaus. Die Fülle der Stellungnahmen und Einwände zeige "die große Bedeutung des Vorhabens für den Markt Wartenberg und seine Umgebung", heißt es, zurückhaltend und ohne erkennbar Wertung formuliert, weiter. Am Tag der Landtagswahl werden die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde "über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens abstimmen". Bis dahin "ruht zunächst das eingeleitete Bauleitplanverfahren".

Ob ein Bürgerentscheid ein Windrad überhaupt verhindern könnte, ist fraglich

Bürgermeister Christian Pröbst (CSU) hat sich bislang stets zuversichtlich gezeigt, dass eine Mehrheit in Wartenberg für ein großes Windrad in Auerbach sein wird. Der Bürgerentscheid wurde per Ratsbegehren durch den Gemeinderat selbst beschlossen. Womöglich kam man damit aber auch nur einem entsprechenden Bürgerbegehren durch eine Bürgerinitiative gegen das geplante Windrad zuvor, die sich im Frühjahr vor allem in und um Auerbach gebildet hatte. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Gemeindeverwaltung trotz allem schon mal vorangebracht - bis jetzt.

Ob ein Bürgerentscheid im Oktober die geplante Windkraftanlage jedoch überhaupt verhindern könnte, ist allerdings fraglich. Das deutsche Wind-an-Land-Gesetz hat Windkraftanlagen zu privilegierten Bauvorhaben gemacht, die an dafür geeigneten Standorten von Kommunen gar nicht abgelehnt werden können. Der avisierte Standort in Auerbach wurde bereits vor Jahren als prinzipiell geeignet erkannt, als man im Landkreis gemeinsam nach Windkraftflächen suchte, bevor die 10-h-Regelung alle weiteren Pläne stoppte und es so auch nicht zur Ausweisung einer Windkraftfläche in Auerbach kam.

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In diesem Jahr werden die von der Regierung geforderten sogenannten Vorrangflächen nicht mehr von den Kommunen oder Landkreisen selbst eruiert, sondern von den Planungsverbänden festgelegt. Im Herbst will der Planungsverband München die Flächen bekannt geben. Auerbach dürfte ziemlich sicher dazu gehören. In den Vorranggebieten benötigt ein Investor oder ein Grundstücksbesitzer dann nur noch einen einfachen Bauplan, um auf dem Areal ein Windrad zu errichten, hat der Wartenberger Bürgermeister schon mehrmals betont. Dass die Kommune selbst den Bau eines Windrads in Auerbach propagiert, wird also auch damit begründet, einem möglichen Investor zuvorzukommen.

Pröbst ist nicht nur Wartenberger Bürgermeister, sondern auch Vorsitzender der Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs GmbH (EVE), ein Zusammenschluss von Gemeinden und Unternehmen aus dem Landkreis, der vor zehn Jahren mit dem Ziel gegründet wurde, die Windkraft gemeinsam abgestimmt voranzubringen. Pröbst hat angekündigt, dass eine Windkraftanlage in Auerbach als Gemeinschaftsprojekt mit Beteiligung von Landkreis, Kommunen, EVE und der Bürgerschaft realisiert werden soll.

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