Neufahrn/München:Bannmeile für Wettbüros

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Verwaltungsgericht bestätigt Bebauungsplan der Gemeinde Neufahrn. Der untersagt Vergnügungsstätten in der Ortsmitte

Von Birgit Grundner, Neufahrn/München

Im Kampf gegen Wettbüros haben der Landkreis Freising und die Gemeinde Neufahrn einen juristischen Erfolg erzielt: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Betreibers gegen die verweigerte Nutzungsänderung für einen ehemaligen Lebensmittelmarkt an der Echinger Straße abgewiesen. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hatte sich gezeigt, dass sich wohl ein neuer Bebauungsplan der Gemeinde bewährt. Der untersagt Spielhallen und Wettbüros in der Ortsmitte. In allen Fällen handelt es sich um Mischgebiete, in Wohngebieten sind solche Vergnügungsstätten ohnehin nicht erlaubt.

Ursprünglich sollte es am Verwaltungsgericht auch um die Nutzungsuntersagungen für drei weitere Neufahrner Wettbüros gehen. In allen Fällen hat das Verwaltungsgericht die Verfahren eingestellt: Zwei Betreiber, die ihre Geschäfte an der Echinger Straße und am Marktplatz betreiben, hatten ihre Klagen eineinhalb Stunden vor Beginn der Verhandlung per Fax und ohne Begründung zurückgezogen. Das Wettbüro nahe dem Bahnhof ist inzwischen ohnehin geschlossen, der Eigentümer des Ladens hat den Mietvertrag gekündigt.

Vor der Einstellung des Verfahrens hatte es eine längere Diskussion zwischen dem Anwalt des früheren Betreibers und den Richtern gegeben. Es ging um die Frage, wann ein Bescheid wem zugestellt worden ist, und ob das der richtige Adressat war. Denn offenbar hatte es nach der Nutzungsuntersagung vom Februar noch einen Betreiberwechsel gegeben, der Mieter hatte untervermietet. Eine Richterin sprach von einem "Katz- und Mausspiel". Bei Wettbüros gebe es oft wechselnde Betreiber, die sich dadurch "dem rechtlichen Zugriff entziehen", stellte Vorsitzende Richterin Andrea Breit fest.

Im Fall des vierten Büros handle es sich schon länger immer um den selben Betreiber, und dieser habe "von Anfang an mit offenen Karten gespielt". Er hatte für den früheren Lebensmittelmarkt an der Echinger Straße schon 2013 eine Nutzungsänderung beantragt, die ihm aber mit Blick auf den Bebauungsplan, der bereits in Vorbereitung war, verweigert wurde.

Um bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes auf Nummer sicher zu gehen, erließ die Gemeinde später eine Veränderungssperre. Diese ist Mitte März abgelaufen, der Bebauungsplan gilt aber erst seit Anfang Mai. Also hätte das Wettbüro in der Zwischenzeit sehr wohl genehmigt werden müssen, meinte Rechtsanwalt Thomas Würtemberger. Dem stand nach Ansicht des Landratsamtes die Stellplatzsatzung der Gemeinde entgegen. Der Betreiber des Wettbüros versuchte dagegen auch noch vor Gericht zu zeigen, dass er sehr wohl ausreichend Stellplätze nachweisen könnte.

Den Bebauungsplan der Gemeinde hält sein Anwalt für eine unzulässige Verhinderungsplanung. Ein Vertreter des Neufahrner Bauamts erklärte allerdings vor Gericht, dass Wettbüros in den Gewerbegebieten durchaus möglich wären. Damit betreibe die Gemeinde "keine reine Verhinderungsplanung", stellte Richterin Breit in der mündlichen Verhandlung fest: "Es geht wohl schon, was die da machen." Allerdings ist anzunehmen, dass das juristische Tauziehen mit der Abweisung der Klage noch nicht beendet ist. Rechtsanwalt Würtemberger hatte sich in der Verhandlung vorsorglich erkundigt, ob denn eine Berufung möglich wäre.

© SZ vom 13.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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