Hasenpest im Landkreis Erding:Landratsamt meldet ersten  Fall

Lesezeit: 1 min

Im Landkreis ist der erste bestätigte Fall der sogenannten Hasenpest (Tularämie) aufgetreten, wie das Landratsamt Erding mitteilt. Es handele sich dabei um eine meldepflichtige Tierkrankheit, die aber auch auf Menschen übertragbar sei. Anzeichen einer Erkrankung seien unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Dazu können die Lymphknoten stark anschwellen und vereitern. Auch innere Organe können beteiligt sein, zum Beispiel eine Lungenentzündung. Eine erfolgreiche Behandlung sei laut Claudia Fiebrandt-Kirmeyer, der Pressesprecherin des Landratsamtes, besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich. Das Landratsamt rät zu erhöhter Vorsicht, insbesondere bei Waldspaziergängen mit Hund.

Bei milden Formen treten bei den Tieren bei der Hasenpest lokale Lymphknotenschwellungen auf. Insbesondere bei Hasen, Kaninchen und Nagetieren seien jedoch seuchenhafte Verläufe mit hoher Sterblichkeit bekannt. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre natürliche Scheu verlieren, wie das Landratsamt mitteilt.

Hunde wie auch Menschen sind zwar keine Hauptwirte, können aber an der Tularämie schwer erkranken. Deshalb sei es sinnvoll, in Gebieten, in denen Tularämiefälle amtlich nachgewiesen sind, zur Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren Hunde an der Leine zu führen.

Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten, so das Landratsamt. Eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser sei ebenfalls möglich. Da der Mensch für den Erreger sehr empfänglich sei, seien für eine Infektion über Mund, Nase, Lidbindehaut oder kleine Haut- und Schleimhautverletzungen nur wenige Keime notwendig.

Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbrechen der Krankheit wird mit drei bis zehn Tagen angegeben. Das Landratsamt rät zur Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren, sowie dem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren. Zudem muss die Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren, sowie beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung und der Zubereitung eingehalten werden. Wildgerichte sollten nur gut durchgegart verzehrt werden.

© SZ vom 18.10.2019 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: