Kreisjugendring Erding:Kein Wort des Bedauerns

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Der Erdinger Landrat Martin Bayerstorfer. (Foto: Stephan Görlich)

Erdings Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) versucht erneut, die Anzeige gegen KJR-Geschäftsführer Reinhard Egger zu rechtfertigen. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Landshut vollständig entlastet worden. In einer Presseerklärung der Landratsamtes wird die Anzeige dennoch als angebliche Notwendigkeit dargestellt.

Von Florian Tempel, Erding

Statt sich bei Reinhard Egger, dem Geschäftsführer des Kreisjugendrings, zu entschuldigen, versucht Landrat Martin Bayerstorfer (CSU), die Anzeige gegen diesen nachträglich noch einmal zu rechtfertigen. In einer umfangreichen Pressemitteilung aus seinem Büro findet sich kein Wort des Bedauerns, dass man einen Unschuldigen betrügerischer Aktivitäten verdächtigt hat. Es wird lediglich konstatiert, dass "dem Kreisjugendring" nunmehr "keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr drohen". Das liest sich fast so, als ob Egger für das Ermittlungsverfahren sogar noch dankbar sein könnte.

Die Anzeige gegen Egger wird in der Pressemitteilung in mehrfacher Hinsicht schöngefärbt. Gleich im ersten Satz heißt es, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung im Juni 2021 "mehrheitlich beschlossen hat, die Staatsanwaltschaft Landshut (...) um eine rechtliche Prüfung zu bitten". Zudem heißt es "ein Strafantrag wurde explizit nicht gestellt". Beide Formulierungen erwecken den Eindruck, als ob es sich nicht um eine wirkliche Anzeige gegen einen Menschen - den KJR-Geschäftsführer - gehandelt hätte.

Inhaltlich war es eine Anzeige

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut sagte der SZ dazu, dass der Verzicht auf einen Strafantrag und die Formulierung "rechtliche Prüfung" nichts daran änderten, dass es inhaltlich eine Anzeige gegen den KJR-Geschäftsführer war: "Wenn wir vom Verdacht auf eine Straftat Kenntnis erlangen, müssen wir tätig werden." Bei Untreue sei ein Strafantrag eh nicht notwendig, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, bei dem von Amtswegen ermittelt werden muss.

Kreisjugendring-Geschäftsführer Reinhard Egger. (Foto: Renate Schmidt)

Das Anschreiben an die Staatsanwaltschaft aus dem Landratsamt hat einen alles anderen als harmlosen Betreff: "Verdacht auf Untreue gemäß §266 StGB, hilfsweise sämtlicher sonstiger in Betracht kommende Vermögensdelikte, insbesondere Subventionsbetrug." Auf vier Seiten wird ausgeführt, um was es gehe, beigefügt sind seitenweise Anhänge. Unter der Zwischenüberschrift "Strafrechtliche Bewertung" wird ausgeführt, es bestünden "hinreichende Anhaltspunkte, dass der KJR, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Egger, die durch den Landkreis Erding zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zweckentfremdet verwendet hat und somit eine Strafbarkeit wegen Untreue im Raum steht".

Abschiedsfeier hatte angemessenen Umfang

Die Staatsanwaltschaft Landshut sah das, wie berichtet, ganz und gar nicht so: Egger habe sich vielmehr überhaupt nichts zu schulden kommen lassen. In der Einstellungsverfügung geht die Staatsanwaltschaft auch auf einen angebliche Verfehlung eine, die in der Anzeige des Landratsamts "exemplarisch" genannt wurde. Es geht um die Kosten der Abschiedsfeier von Eggers Vorgängerin, der langjährigen KJR-Geschäftsführerin Sonja Rainer. Pingelig werden die Kosten für ein Buffet (1019,59 Euro), Blumen zum Abschied (18,72 Euro), einen musikalischen Auftritt (100,00 Euro) und einiges andere aufgelistet, insgesamt geht es um 1448,67 Euro. Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu: "Dass diese Feier zu beanstanden wäre, haben die Ermittlungen nicht ergeben, sie hatte einen angemessenen Umfang. Sie wurde nach Angaben des Kreisrechnungsprüfers Gaigl auch richtig verbucht."

In der aktuellen Pressemitteilung aus dem Büro des Landrats steht - statt einer Entschuldigung -, dass der Kreisjugendring, und somit Egger, durch die Anzeige des Landratsamtes "vor einer Anzeige durch Dritte geschützt werden" sollte. Außerdem wird die Anzeige erneut als Notwendigkeit dargestellt: "Wäre der Landkreis Erding in diesem Fall untätig geblieben, hätte er sich unter Umständen der Strafvereitelung schuldig machen können." Das war wohl auch genau das, was im Juni 2021 in nichtöffentlicher Sitzung den Mitgliedern des Kreisausschusses erzählt wurde. Zwölf von 13 Ausschussmitglieder billigten die als "rechtliche Prüfung" verklausulierte Anzeige, die ja angeblich aus Selbstschutz notwendig gewesen wäre. Das war vor einem Jahr schon ein fragwürdiges Argument. An einer solchen Behauptung nach der entlastenden Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Landshut immer noch festzuhalten, ist jedoch völlig abwegig.

Forderung auf Rückzahlung bleibt

Dass das von Martin Bayerstorfer geführte Landratsamt in dieser Sache unbeirrt auf diesem Kurs bleiben will, machen die Abschlusssätze der Pressemitteilung deutlich: "Dem Kreisjugendring drohen somit nach der nun erfolgten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft Landshut zwar keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr. Die durch den Kreisausschuss erhobene Forderung nach Rückzahlung der zweckwidrig verwendeten Gelder bleibt davon aber unangetastet."

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