Kreisjugendring Erding:Substanzlose Anzeige

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Kreisjugendring-Geschäftsführer Reinhard Egger. (Foto: Renate Schmidt)

Die Staatsanwaltschaft Landshut entlastet KJR-Geschäftsführer Reinhard Egger vollständig. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Subventionsbetrugs veranlasst.

Von Florian Tempel, Erding

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das Ermittlungsverfahren gegen Reinhard Egger, den Geschäftsführer des Kreisjugendrings (KJR) Erding, eingestellt. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hatte die Anzeige gegen Egger wegen des Verdachts auf Veruntreuung veranlasst. Begründet hatte Bayerstorfer diesen Schritt damit, dass das Landratsamt sich durch die Anzeige gewissermaßen rechtlich absichern müsse. Beim KJR waren über Jahre hinweg Zuschussreste des Landkreises für Jugendfreizeiten nicht korrekt verbucht worden.

Die Staatsanwaltschaft Landshut kommt nun aber zu einem klaren Ergebnis: "Die durchgeführten Ermittlungen haben ein strafbares Verhalten des Beschuldigten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ergeben." Damit ist KJR-Geschäftsführer Egger vollständig entlastet. Doch das ist noch nicht alles. Die Staatsanwaltschaft teilt zudem mit, dass "allenfalls buchungstechnische Fehler" festgestellt werden konnten, aber "kein konkreter Vermögensschaden".

Die Prüfung erfolgt nach Kritik am Landkreis

Anfang des Jahres 2021 hatten die damalige KJR-Vorsitzende Andrea Jamurskewitz und Geschäftsführer Egger kritische Anmerkungen gewagt. Der Landkreis hatte zuvor seine Zuschüsse für den KJR drastisch um 21 000 Euro gekürzt und die Sparkasse Erding-Dorfen dann auf Wunsch von Landrat Bayerstorfer diese Finanzlücke ausgeglichen. Jamurskewitz und Egger fanden das nicht so gut und sagten das auch. Der Landrat reagierte darauf auf klassische Art und Weise: Er schickte dem KJR umgehend Kreisrechnungsprüfer Josef Gaigl ins Haus, damit dieser die Buchhaltung der vergangenen Jahre genau unter die Lupe nehmen sollte.

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:Überzogene Aktion

Es ist nicht das erste Mal, dass Landrat Bayerstorfer mit voller Wucht zum Gegenschlag ausholt, um einen Kritiker beruflich oder persönlich zu beschädigen.

Von Florian Tempel

Gaigl fand dann etwas. Durch Buchhaltungsfehler waren jährlich etwa 10 000 Euro nicht an den richtigen Haushaltsstellen verrechnet worden. Man hätte die nicht ausgegebenen Restbeträge korrekterweise als zweckgebundene Rückstellungen buchen müssen, erläuterte Gaigl im Juni im Kreisausschuss des Kreistags. Stattdessen floss das Geld in den allgemeinen Haushalt des KJR ein. Dieser Fehler wurde offenbar schon seit 30 Jahren gemacht. Den Buchhaltungsfehler abzustellen, sei einfach und unproblematisch, sagte Gaigl. Er stufte alles als halb so wild ein: "Wichtig ist in meinem Resümee, dass die Gelder zwar nicht zweckentsprechend, aber auch nicht zweckentfremdet verwendet worden sind."

Die AfD sprang auf den Zug auf und forderte, Egger müsse weg

Landrat Bayerstorfer sah die Sache anders und ließ Egger dreieinhalb Wochen später wegen des "Verdachts auf Untreue" und "insbesondere des Subventionsbetrugs" anzeigen. Monate später rechtfertigte Bayerstorfer die Anzeige damit, dass sich seine Behörde, falls es ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gäbe, sonst den Vorwurf der Untätigkeit gefallen lassen müsste.

Während viele Kreispolitiker die Strafanzeige irritiert zur Kenntnis nahmen, sprang die AfD-Kreistagsfraktion auf den Zug auf. So wie die rechte Partei auf Landesebene seit langem gegen den Bayerischen Jugendring (BJR) agitiert, versucht sie auch auf lokaler Ebene, den Kreisjugendring in Misskredit zu bringen. In einer Presseerklärung im Februar dieses Jahres forderte die Erdinger AfD mit Bezug auf die Strafanzeige, dass KJR-Geschäftsführer Egger weg müsse: "Der Imageschaden, der mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits für den KJR entstanden ist, kann unserer Meinung nach nur mit einem personellen Neuanfang geheilt werden."

Es ist kein Geld verschwunden

Wie umfassend die Entlastung von Egger durch die Staatsanwaltschaft Landshut ist, machen mehrere Passagen der Einstellungsverfügung deutlich. Schon eingangs heißt es: "Der Tatbestand der Untreue ist (...) in keiner Handlungsalternative erfüllt." Das ergebe sich auch und gerade aus der Zeugenvernehmung von Kreisrevisor Gaigl. Dieser habe zwar Buchungsfehler gefunden, aber auch festgestellt, "dass keine Mittel verschwunden", sondern ausschließlich für die Arbeit des KJR verwendet worden sind.

Die Vorgehensweise, Zuschussreste in den allgemeinen KJR-Haushalt zu buchen, sei zudem "nicht erst durch den Beschuldigten initiiert worden, sondern war bereits zuvor langjährige Praxis", die "von allen Seiten toleriert" wurde - bis zur Sonderprüfung durch Gaigl. Egger müsse sogar "im Gegenteil" zugute gehalten werden, dass er ein transparenteres System der Buchung von Personalkosten vorgeschlagen habe. Außerdem sei das alte Buchungssystem "jährlich von zwei unabhängigen Prüfern geprüft worden, wobei es keine Beanstandungen gab." Fazit: "Bei dieser Sachlage kann dem Beschuldigten schon objektiv keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden." Auch ein Subventionsbetrug komme nicht in Frage. Das Fazit der Staatsanwaltschaft Landshut ist ein glatter Freispruch: "Es liegt kein strafbares Verhalten vor."

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