Anzeige gegen KJR-Geschäftsführer:Überzogene Aktion

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Es ist nicht das erste Mal, dass Landrat Bayerstorfer mit voller Wucht zum Gegenschlag ausholt, um einen Kritiker beruflich oder persönlich zu beschädigen.

Von Florian Tempel, Erding

Reinhard Egger hat einen Fehler gemacht. Der Geschäftsführer des Kreisjugendrings hat es gewagt, eine Entscheidung des Erdinger Landrats in Frage zu stellen. Tja, Herr Egger, möchte man ihm zynisch zurufen, da sind Sie schon selber schuld. Jeder weiß doch, dass Martin Bayerstorfer keine Kritik verträgt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass er mit voller Wucht zum Gegenschlag ausholt, um einen Kritiker beruflich oder persönlich zu beschädigen. Zuletzt hatte er versucht, den Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz mit einer absurden Klage mundtot zu machen. Die nun ebenso krachend gescheiterte Anzeige gegen Reinhard Egger war eine ebenso typische, völlig überzogene Bayerstorfer-Aktion.

Jemanden anzuzeigen, ist keine Lappalie. Die Anzeigeerstattung an sich ist zwar ein einfacher Vorgang. Man setzt ein Schreiben mit Vorwürfen und angeblichen Verdachtsmomenten auf, Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln und prüfen dann, ob etwas an der Sache dran ist. Doch eine Anzeige, die keine Substanz hat, ist nicht nur ein Ärgernis für die Strafverfolgungsbehörden, die Besseres zu tun haben, als gegen Unbescholtene zu ermitteln. Es ist vor allem eine Bösartigkeit gegen den Angezeigten. Wenn jemand aus haltlosen Gründen des Betrugs bezichtigt wird, dann hat das etwas Verleumderisches an sich.

Die Anzeige gegen KJR-Geschäftsführer Egger entbehrte jeder Grundlage. Das war bereits klar, bevor die Staatsanwaltschaft Landshut das Verfahren mit großer Eindeutigkeit eingestellt hat. Die Volljuristen im Landratsamt hätten bei ihrer Prüfung der angeblichen Betrügereien beim KJR zu keinem anderen Ergebnis kommen können. Es mangelte letztlich an allem, was einen Betrug ausmachen würde: Es gibt keinen konkreten Schaden - nur einen konstruierten - und vorsätzliches Handeln ist nicht ansatzweise erkennbar. Besonders gravierend ist, dass die Staatsanwaltschaft als Hauptentlastungszeuge ausgerechnet den Kreisrechnungsprüfer anführt. Seine Einschätzungen waren in dieser Sache von Anfang an maßgeblich. Und er hat vor der Anzeigenerstattung klar gemacht, dass durch die Buchungsfehler beim KJR kein konkreter Schaden entstanden ist und dass kein vorsätzliches Handeln zu erkennen war.

Es ist deshalb rational nicht nachvollziehbar, wie es zu der Anzeige kommen konnte. Es gibt nur eine Erklärung: Landrat Bayerstorfer hat aus eigenem Willen heraus entschieden, mal wieder die große Keule auszupacken und draufzuhauen. Dass ihn dabei keiner in seinem Umfeld gestoppt hat, ist traurig, aber nachvollziehbar. Siehe oben.

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