Ebersberg/München:Erfolgreiche Berufung

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Frühere Vorsitzende des Poinger Diakonievereins muss nicht in Haft

Von Andreas Salch, Ebersberg/München

Eine frühere Vorsitzende des Poinger Diakonievereins muss nicht ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte von 2010 an drei Jahre lang zu Unrecht staatliche Fördergelder für zwei Kindertagesstätten beantragt und auch erhalten. Es geht um einen Betrag von rund einer Million Euro. In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Ebersberg die Frau zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Gegen diese Entscheidung legte die Angeklagte an diesem Freitag vor dem Landgericht München II Berufung ein - und hatte Erfolg. Das Gericht reduzierte das Strafmaß auf ein Jahr und zehn Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sind.

Voraussetzung hierfür war vor allem, dass die 53-Jährige ihre Berufung nurmehr auf die Rechtsfolgen beschränkte. Dies kommt einem Geständnis gleich. Zuletzt hatte die Frau noch versucht, einen Teil der Schuld auf die Verantwortlichen im Landratsamt und der Gemeinde Poing abzuwälzen. Um an die Fördergelder zu gelangen, hatte sie bewusst falsche Angaben unter anderem zur Arbeitszeit und zur Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen gemacht. Außerdem hatte sie nicht das von ihr erstellte pädagogische Konzept sowie Elternbeiträge veröffentlicht.

Der Verteidiger der 53-Jährigen, Rechtsanwalt Peter Guttmann, erklärte, wegen des gerichtlichen Verfahrens sei seine Mandantin nicht nur gesundheitlich angeschlagen, auch ihr Ruf habe gelitten, so Guttmann. Außerdem sei sie finanziell ruiniert. Denn die Gemeinde Poing verlange die Fördergelder, die der Freistaat der Kommune gewährt habe, wieder zurück.

Auf die Frage von Richter Martin Hofmann, was sie sich dabei gedacht habe, als sie bei der Beantragung von Fördermitteln falsche Angaben gemacht habe, antwortete die 53-Jährige: "Es war meine Motivation, den Laden am Laufen zu halten." Dass sie bestraft werden könnte, sei ihr in dem Moment "nicht bewusst" gewesen.

Um der Angeklagten zu zeigen, dass es sich um "keine Lappalie" handele, forderte der Staatsanwalt 640 Sozialstunden zu verhängen. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sei dem Strafanspruch des Staates und der Person der Angeklagten genüge getan, befand indes Richter Hofmann bei der Urteilsbegründung. Außerdem machte er der 53-Jährigen zur Auflage, in dieser Zeit 550 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

© SZ vom 13.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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