In Zorneding:Supermarkt-Kassierer betrügt Seniorin

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Es geht schnell und ist praktisch: Bargeldloses Bezahlen wird immer beliebter. Im Zornedinger Fall hat ein Kassierer das Vertrauen einer Kundin bei diesem System ausgenutzt. (Foto: Tom Weller/dpa)

Der Mann buchte beim Einkauf der Kundin regelmäßig zusätzliche Summen ab - mit einer miesen Masche.

Mit einer miesen Masche hat ein Zornedinger Supermarktkassierer monatelang eine treue Kundin betrogen. Insgesamt prellte er die 80-Jährige um 2400 Euro, wie die Polizei Poing jetzt mitgeteilt hat. Die Marktleitung des Discounters hatte die Polizei am Donnerstag auf den Fall aufmerksam gemacht.

Die 80-jährige Kundin kauft regelmäßig bei besagtem Discounter ein, wobei sie die Ware überwiegend mit ihrer EC-Karte bezahlt. Die beschuldigte Kassenkraft befragte die Geschädigte bereits vor Bezahlung, ob diese einen Kassenzettel benötige. Das verneinte die Frau regelmäßig. Nachdem die Ware über das Band gezogen worden war, buchte der Kassierer ohne ihr Einverständnis auf den regulären Einkaufspreis bei jedem Einkauf nochmals 200 Euro. Das Geld wurde per "Pay Cash" im Kassensystem gebucht. Hierbei handelt es sich um ein Angebot vieler Discounter. Damit kann ein Kunde bereits während des Bezahlvorganges Bargeld abheben. Die Summe wird zum Einkaufswert hinzugerechnet und letztlich vom Girokonto des Kunden abgebucht.

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In dem vorliegenden Fall wurden insgesamt zwölf Fälle von unrechtmäßigen und betrügerischen Abbuchungen vom Konto der Zornedingerin bekannt, so die Polizei. Die Geschädigte gab an, erst vor rund sechs Wochen auf die offensichtlich erhöhten Abbuchungen auf ihren Kontoauszügen aufmerksam geworden zu sein, da sie bei jeglichen Einkäufen mit dem Verstauen der Ware beschäftigt und hierdurch abgelenkt gewesen sei. Der hier beschriebene Tatzeitraum reicht bis Anfang Mai dieses Jahres zurück.

Den beschuldigten - und bis auf Weiteres von der Arbeit frei gestellten - Angestellten erwarten nun eine Anzeige wegen Betruges im strafrechtlichen Sinn sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen durch seinen Arbeitgeber.

Bislang sind der Polizei Poing keine weiteren geschädigten Kunden des obigen Discounters bekannt geworden. Die Polizei empfiehlt, sich bereits während des Einkaufes vom endgültigen Kaufpreis zu überzeugen, bevor eine Bezahlung erfolgt.

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