Windkraft in Ebersberg:Bürgerentscheid nur per Post

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Die Abstimmung über Windkraft im Forst soll reine Briefwahl werden

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wenn am 16. Mai der Bürgerentscheid zum Windpark im Forst stattfindet, könnten die Landkreisbürger längst gewählt haben. Der Kreis- und Strategieausschuss des Kreistages hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Abstimmung alleine per Briefwahl möglich sein soll. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesänderung der bayerischen Staatsregierung.

Auf diese Möglichkeit wies Landrat Robert Niedergesäß (CSU) das Gremium hin. Dieses hatte die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Landkreisebene zu verabschieden, eher eine Formalie. Niedergesäß regte an, in den Beschluss mit aufzunehmen, dass - vorausgesetzt das Gesetz tritt rechtzeitig in Kraft - die Abstimmung wegen der Infektionsgefahr nur auf dem Postweg erfolgen soll: "Ich bin zuversichtlich, dass es klappt", so der Landrat. Auch sein Parteifreund Thomas Huber, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Ebersberg, ist hier guter Dinge. Spätestens Anfang März solle das Gesetz in die zweite Lesung gehen. Laut Huber könnte es dann am 16. März im Amtsblatt veröffentlicht werden, also genau zwei Monate vor dem Bürgerentscheid.

Allerdings einen Tag nach der Kreistagssitzung, die über die Satzung final zu beschließen hat, weshalb wohl auch dort ein Beschluss unter Vorbehalt fällt. Zur Not müsse man dann eben eine Sondersitzung anberaumen, schlug Alexander Müller (FDP) vor. Oder man verschiebe die Sitzung des Kreistages gleich um zwei Wochen, regte Huber an, immerhin spare eine reine Briefwahl den Kommunen Ausgaben von insgesamt bis zu 300 000 Euro.

Ganz so viel werde es wohl nicht werden, sagte Niedergesäß, da ja bisher schon geplant sei, die Abstimmung hauptsächlich auf dem Postweg stattfinden zu lassen. Laut Andreas Wenzel von der Abteilung Öffentliche Sicherheit, Gemeinden und auch Kreiswahlleiter bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr, spare man ein bis zwei Wahllokale pro Gemeinde, wenn man auf eine reine Briefabstimmung setze.

Für die gibt es in der Stichwahl der Bürgermeisterwahlen 2020 bereits ein Vorbild, aber eben noch nicht den rechtlichen Rahmen, auch bei Bürgerentscheiden so zu verfahren. Selbst wenn dieser bis Mitte März geschaffen würde, könnte man in Zeitnot kommen, so Wenzl, spätestens am 19. März - das ist der Freitag acht Wochen vor dem Bürgerentscheid - müsste man sicher wissen, ob eine reine Briefabstimmung möglich sei. Schließlich brauche es einen gewissen Vorlauf etwa bei der Bestellung der benötigten Unterlagen bei der Druckerei. "Schauen wir halt, wie es passt", sagte Niedergesäß, das fand auch die Mehrheit im Ausschuss. Bei der Gegenstimme von Manfred Schmidt (AfD), der gerne ein Zeitlimit von vier Monaten zwischen Beschluss und Abhaltung eines Ratsbegehrens in die Satzung geschrieben hätte, wurde diese und die Präferenz Briefwahl beschlossen.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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