Verbrechen in Vaterstetten:Auf offener Straße missbraucht

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Mutmaßlicher Vergewaltiger einer Neunjährigen steht seit Dienstag vor Gericht

Andreas Salch

VaterstettenEs war in den frühen Morgenstunden am 30. November vorigen Jahres, als Gerald B. von seiner Vergangenheit eingeholt wurde. Der selbstständige Mediendesigner lag in seinem Bett und schlief. Polizeibeamte weckten den 30-Jährigen und nahmen ihn sofort fest. Gerald B. muss geahnt haben, dass es irgendwann so weit sein würde. Mehrere Monate zuvor hatte er auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine DNS-Probe abgeben müssen. Der Abgleich mit noch nicht aufgeklärten Verbrechen ergab, dass Gerald B. im September 2006 ein damals erst neun Jahre altes Kind in Vaterstetten auf offener Straße sexuell missbraucht hatte. Seit gestern muss sich der 30-Jährige vor dem Landgericht München II für die Tat verantworten. Es war gegen 12.30 Uhr am 24. September 2006. Die neunjährige Madeleine F. ( Name von der Redaktion geändert) fuhr mit ihrem Fahrrad auf dem Fußweg, der parallel zur Lilienstraße verläuft, an Gerald B. vorbei. Dann geschah das Unfassbare: Der damals 25-Jährige packte das Kind, riss es von seinem Fahrrad, hielt ihm mit einer Hand den Mund zu und drohte ihm, er werde es umbringen, sollte es schreien. Dann zog Gerald B. seine Hose herunter und fordert die Neunjährige auf, ihn oral zu befriedigen. Als diese sich weigerte, drohte er ihr erneut, schubste sie in eine angrenzende Wiese und zog ihr Hose und Unterhose aus. Dann versuchte er das Mädchen zu missbrauchen. Doch das Kind wehrte sich so heftig, dass es nicht dazu kam. Als eine Joggerin vorbei kam, ließ der 30-Jährige von seinem Opfer ab. Madeleine F. flüchtete auf ihrem Rad. Gerald B. rannte ihr zunächst hinterher, gab die Verfolgung dann aber auf. Bei dem Versuch in das Kind einzudringen, hatte B. es mit Chlamydien infiziert. Er könne nur "bedauern", was dem Mädchen zugestoßen sei, heißt es in einer Erklärung, die der Angeklagte am Dienstag vor Gericht verlas. Er wünsche Madeleine F., dass sie trotz der Tat eine "sexuell normale Entwicklung erlebt". An die Tat könne er sich nur sehr vage erinnern, so der Angeklagte. Denn in der Nacht zuvor habe er ausgiebig in einer Münchner Disco gefeiert, viel getrunken und Kokain konsumiert. Wenn er Drogen und Alkohol gleichzeitig zu sich genommen habe, sei immer etwas passiert, erklärte B. In der Haft, so der 30-Jährige, wolle er eine Sexualtherapie machen. Die Erklärung endete mit den Worten: "Auch ich möchte ein glücklicheres und straffreies Leben führen, wenn ich aus dem Gefängnis entlassen werde." Nach dem sexuellen Übergriff auf das Mädchen in Vaterstetten fuhr Gerald B. mit der S-Bahn zurück nach München und legte sich schlafen. Aufgewacht sei er erst am nächsten Tag, erinnerte sich der 30-Jährige. Alle Versuche des Vorsitzenden Richters Thomas Bott, dem Angeklagten etwas mehr zur Tat zu entlocken, als dieser in seiner Erklärung dazu gesagt hatte, blieben erfolglos. Auf die Frage, wie er nach Vaterstetten gekommen sei, antwortete Gerald B., dass er vermutlich in die falsche S-Bahn gestiegen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte den 30-Jährigen, nachdem dieser 2003 und 2009 erwachsene Frauen sexuell beleidigt hatte, dazu verpflichtet, eine DNS-Probe abzugeben. Das Material stimmte mit dem überein, dass unter den Fingernägeln von Madeleine F. 2006 sichergestellt worden war. Bei der Festnahme von Gerald B. fanden die Ermittler kinderpornografische Dateien auf der Festplatte seines Computers. Bewusst heruntergeladen habe er sich diese nicht, versicherte der 30-Jährige auf Frage des Gerichts. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 12.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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