Hotel in Vaterstetten:Verona wird Fall für die Justiz

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Der Fall des Hotels Verona, das als Asylbewerber-Unterkunft genutzt werden sollte, wird im März vor dem Landgericht München verhandelt.

Das "Verona" kann wohl auf absehbare Zeit nicht als Asylbewerber-Unterkunft genutzt werden. Als solche hatte der Pächter des Hotels dieses ans Landratsamt vermieten wollen. Der Eigentümer hatte dem aber widersprochen, mit dem Verweis, dass der Pachtvertrag zum Ende vergangenen Jahres vorzeitig gekündigt worden sei. Diese Kündigung wiederum bestreitet der Pächter. Um ihre jeweiligen Ansprüche durchzusetzen, hatten sich beide an die Justiz gewandt, eine erste mündliche Verhandlung zu der Sache soll am Dienstag, 1. März, vor dem Münchner Landgericht stattfinden.

Konkret geht es um ein Hausverbot, das der Eigentümer gegen seinen Pächter verhängt hatte, nachdem die angestrebte Vermietung ans Landratsamt bekannt wurde. Dagegen hatte der Pächter eine einstweilige Verfügung erwirkt und sich somit den Zugang zum Gebäude erstritten. Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob diese Verfügung rechtmäßig war. Doch dies könnte nur die erste von zahlreichen weiteren juristischen Auseinandersetzungen sein.

Nun laufen Anzeige und Räumungsklage

Mittlerweile ist auch ein Konflikt zwischen dem Pächter und den Betreibern der Gaststätte im Erdgeschoss ausgebrochen. Die Wirtsleute haben die Räume vom Pächter gemietet, machen nun aber Unstimmigkeiten beim Mietvertrag geltend: Dieser sei nicht rechtskräftig zustande gekommen, daher sähen sie sich gezwungen, den Betrieb einzustellen, dies ist Mitte vergangener Woche auch geschehen. Desweiteren haben sie angekündigt, den Pächter auf Schadensersatz zu verklagen.

Auch strafrechtlich droht diesem Ungemach: Der Eigentümer erklärte, er habe seinen Pächter wegen Meineids angezeigt, da dieser eine eidesstattlicher Versicherung zur angeblichen Gültigkeit des Mietvertrages abgegeben habe. Außerdem wurde eine Räumungsklage gegen den Pächter erhoben. Der ist für Nachfragen nicht zu erreichen, es heißt stets, er sei im Ausland oder anderswo unterwegs und könne nicht antworten.

© SZ vom 25.02.2016 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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