Urteil am Landgericht:Lange Haftstrafe für Kastrationen

Acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. So lautet Anfang Dezember nach elf Verhandlungstagen das Urteil in einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht. Dort wird ein Sachverhalt verhandelt, der wohl ebenso gut Szenen aus dem Drehbuch eines Horrorfilms sein könnten: Ein 67-jähriger Mann aus dem Landkreis Ebersberg hatte an acht Männern Kastrationen und andere operative Eingriffe im Genital- und Analbereich vorgenommen. Einer der Männer war im Nachgang einer solchen OP gestorben. Bei gut der Hälfte der Geschädigten traten Folgekomplikationen auf. Der Angeklagte hat keinerlei medizinische Ausbildung - obwohl er dies seinen "Kunden" weisgemacht hat, was das Gericht zulasten des Mannes wertet. Zu seinen Gunsten dagegen, dass er alle Eingriffe auf Verlangen der Männer ausgeführt hat.

© SZ vom 30.12.2021 / fejo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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