Markt Schwaben:Wenn der Vermieter mit einer "Mistgabel" droht

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Um die Markt Schwabener Sägmühle gibt es erneut Zoff. Es geht um Wohnrecht und Selbstjustiz. Der Eigentümer wurde nun verklagt.

Von Korbinian Eisenberger

Die Mistgabel war immer schon viel mehr als nur ein Stallwerkzeug. Das zeigt die bäuerliche Geschichte, und so ist es bis heute geblieben. Am Ortsrand von Markt Schwaben dient die Mistgabel dieser Tage als Stilmittel des Nachdrucks. "Ich könnte", so teilte es ein Vermieter unlängst seinem Mieter mit, "die Betreffenden auch jeweils mit Hilfe der Notwehr von meinem Grundstück befördern ("Mistgabel")."

Die "Betreffenden", das sind die Bewohner des Sägmühlen-Grundstücks in Markt Schwaben - sie will der Eigentümer des Anwesens loswerden. Allerdings mit unlauteren Mitteln, so sieht es der Mieter. Dessen Vorwurf an den Eigentümer: Statt den üblichen Weg zu gehen, handle es sich hierbei um einen Fall von Selbstjustiz - samt Mistgabel-Drohung und diverser anderer Einlagen. Alles Vorwürfe, die der Eigentümer abstreitet. Und so kommt es wie so oft, wenn wegen der Sägmühle gestritten wird: An den Dienstagen 12. und 19. Februar wird vor dem Amtsgericht Ebersberg prozessiert.

Die Geschichte der Sägmühle und ihres für viele im Ort ominösen Eigentümers hat also ein neues Kapitel: Diesmal hat er sich jedoch nicht wie sonst üblich mit der Gemeinde, dem Landratsamt oder Spaziergängern angelegt. Diesmal ist sein Gegner ein Mann, mit dem er sich fast drei Jahre lang auffällig gut vertragen hat: Florian B., der Bewohner des sogenannten Grünen Hauses, eines älteren Gebäudes. Nun habe sein Vermieter "einen richtigen Krieg angezettelt", so B.

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Vor dem ersten Gerichtstermin ruft der 43-Jährige bei der Zeitung an und berichtet von Szenen wie aus dem Kasperltheater. Der Auslöser: Ganz offenbar war Florian B. bei seinem Vermieter mehrere Monatsmieten in Verzug geraten, weswegen es im Lauf des Jahres 2018 zu einer Kündigung kam - hier sind die Versionen der beiden Beteiligten noch deckungsgleich. Nur dass der eine die Kündigung in dieser Form als nicht wirksam erachtete, der andere hingegen schon. Und so lief das Prozedere im Winter langsam aber zielsicher auf seinen Höhepunkt zu.

Am 16. November 2018, so sagt B., sei das Schloss am Gartenzaun ausgetauscht gewesen, "um mich und meine Eltern auszusperren", sagt er, Beweise will er fotografiert haben. "Ich konnte wochenlang nicht an meine Sachen ran", sagt Florian B. Kleidung, Unterlagen, Waschbeutel - er habe keinen Zugang mehr gehabt. In den Wochen vor und nach Weihnachten habe er "auf sämtlichen Couches geschlafen, die ich in München auftun konnte", sagt er. Deswegen hat er den Sägmühlen-Eigentümer wegen Nötigung verklagt - darum geht es nun in zehn Tagen vor Gericht.

Der Angeklagte sieht die Dinge erwartungsgemäß anders. "Meiner Erkenntnis nach war das Schloss nie ausgetauscht gewesen", erklärt er auf Nachfrage schriftlich. Auch sonst sehe er sich im Recht. In einer E-Mail an B.s Mutter, die oft auf dem Grundstück zu Gast war, erklärt der Eigentümer am 20. November: Er bitte darum, "das Haus komplett inklusive aller Einbauten zu räumen. Für verwertbare Gegenstände mache ich jedoch mein Vermieterpfandrecht geltend". Am 11. Dezember 2018 reichte er eine Räumungsklage ein.

Die nächsten Mistgabel-Piekser für Florian B. Dieser reagierte und rückte mit einer Gerichtsvollzieherin an. Nach fünf Wochen, kurz vor Weihnachten, betrat er das Grüne Haus auf diese Weise zum ersten Mal wieder: "Da war das Schloss zurückgetauscht", sagt er. Das Grüne Haus sei nun allerdings unbewohnbar gewesen. "Die Wasserleitung war gekappt, der Strom ging nicht", sagt er. Zudem, so B., fehlten mehrere Fahrräder, Werkzeuge, der Rasenmäher und Akten. Womöglich Opfer des "Vermieterpfandrechts"?

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht geht es um die Frage, ob die Methoden des Sägmühlen-Eigentümers als Nötigung zu verstehen sind oder nicht. Eine Straftat begeht laut Gesetz, "wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt". Im Zivilprozess eine Woche später soll geklärt werden, ob B. die Sägmühle räumen muss - und falls ja, wann.

Womöglich kommt es vor Gericht zu einer Einigung. Falls nicht, könnte sich der Streit weiter hinziehen. Den Überlieferungen nach kam die Mistgabel bisher nicht aktiv zum Einsatz. In zwei Gerichtsprozessen sollen nun die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass es dabei bleibt.

Der Prozess wegen Nötigung findet am Dienstag, 12. Februar, um 14.45 Uhr am Amtsgericht Ebersberg statt. Am Dienstag, 19. Februar, geht es dort für beide Beteiligten um die Räumungsklage.

© SZ vom 02.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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