Parsdorfer Marktsonntage:Shoppen unter Vorbehalt

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In Vaterstetten soll es dieses Jahr wieder vier verkaufsoffene Sonntage geben - zumindest wenn es nach der Gemeinde geht.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Um die Sonntagsöffnungen im Parsdorfer Gewerbegebiet ist in der Großgemeinde schon viel gestritten worden. Es ging um den Schutz der Sonntagsruhe einerseits, sowohl aus Gründen der Religion wie des Arbeitsschutzes, und den Schutz der unternehmerischen Freiheit andererseits. Meist gewann am Ende mit gar nicht so großem Vorsprung letztere, wenn der Gemeinderat über eine Genehmigung zu entscheiden hatte. Diese wurde nun für das aktuelle Jahr beschlossen - mit deutlich größerer Mehrheit als sonst, und das liegt ausgerechnet an einem Zustand, die den Gegnern der Sonntagsöffnung eigentlich entgegenkommen würde.

Denn zwar kann die Gemeinde, wie in der Vergangenheit stets geschehen, eine sogenannte Rechtsverordnung erlassen, die das Aufsperren der Geschäfte am Sonntag erlaubt. Der Gesetzgeber wiederum erlaubt den Gemeinden dies für insgesamt vier Sonntage im Jahr zu tun, hat allerdings in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen dafür deutlich verschärft. Grundsätzlich, das gilt schon länger, darf der örtliche Einzelhandel nur öffnen, wenn es im Umfeld eines traditionellen Marktes oder Festes geschieht. Und eben jenes Umfeld hat der Gesetzgeber immer weiter eingeschränkt. Im Falle der Parsdorfer Marktsonntage bedeutet dies, dass die Geschäfte nicht länger im gesamten Ort, ja nicht einmal mehr im gesamten Gewerbegebiet öffnen dürfen, sondern nur in der unmittelbaren Umgebung jenes Jahrmarktes, den das örtliche Möbelhaus 2000 das erste Mal abhielt, um damit zwei Jahre später mit Verweis auf die Tradition Schrankwand, Sofalandschaft und Co feilbieten zu dürfen.

Gewerkschaften und Kirchen waren dagegen

Dieses Vorgehen stand von Anfang an in der Kritik, genau wie die Genehmigung, welche dann ab 2002 für die Ladenöffnung erteilt wurde. Regelmäßig beschwerten sich Vertreter von Gewerkschaften und Kirchen bei der Gemeinde, sie forderten die Einhaltung der Sonntagsruhe. In jüngerer Zeit kam neben Arbeitsschutz und Religionsfreiheit auch noch der Schutz der Umwelt als Argument gegen die Märkte hinzu: Der zusätzliche Shopping-Tag führe zu zusätzlichen Autofahrten und damit zu mehr Umweltverschmutzung und mehr Ausstoß von mehr klimaschädlichem Kohlendioxid, so das Argument.

Statt all dieser Argumente sorgte Corona dann dafür, dass es weniger Marktsonntage samt Geschäftsöffnungen gab - und ausgerechnet Corona sorgte nun für eine deutlich breitere Zustimmung als gewöhnlich. Denn, so Grünen-Gemeinderat David Göhler, an der Skepsis gegen den Shopping-Sonntag habe sich nichts geändert. Er verwies auf den Feiertagsschutz und die Umweltproblematik - kündigte aber gleich auch an, diesmal werde man der Rechtsverordnung zustimmen. "Wir sehen, dass es für den Einzelhandel schwierige Jahre waren", so Göhler, genau wie für die Angestellten in der Branche. Diese könnten durch die Sonntagsöffnungen Zuschläge verdienen, darum sollten die Läden rund um den Markt heuer an vier Sonntagen öffnen dürfen.

Ohne weitere Diskussion und bei zwei Gegenstimmen aus der SPD Fraktion - Günter Lenz und Wolfgang Schermann - wurde beschlossen, dass am 3. April, 26. Juni, 25. September und 23. Oktober Marktsonntage mit Ladenöffnung in Parsdorf stattfinden dürfen. Zumindest wenn es nach der Gemeinde geht. Denn wie Florian Huhndt vom Ordnungsamt erläuterte, seien Jahrmärkte in der aktuell gültigen Fassung des bayerischen Infektionsschutzgesetzes untersagt - und ohne Jahrmarkt auch keine Ladenöffnung.

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