Corona:Geld zurück - aber nicht für jeden

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Ein Schaufenster wirbt im April 2020 fürs Daheimbleiben. Wer dem Appell nicht folgte, konnte schon mal ein Bußgeld kassieren. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Auch das Ebersberger Landratsamt muss auf Antrag einen Teil der Corona-Geldbußen rückerstatten. Das Prozedere steht aber noch nicht fest.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Allein im Freien sitzen, Freunde treffen, ohne Anlass irgendwo hinfahren: Das alles war verboten zur Zeit der strengen Corona-Kontaktbeschränkungen im Frühjahr 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende 2022 allerdings geurteilt, dass einige dieser Maßnahmen zu weit gegangen sind. Nun können Bürgerinnen und Bürger ganz bestimmte unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder zurückfordern. Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Hausstandes ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufhielten.

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"Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen. Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet", hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kürzlich angekündigt. Doch wie genau das funktionieren soll, ist bisher noch unklar. Online oder schriftlich? Wird im Detail geprüft, ob die Maßnahmen jeweils gerechtfertigt waren, oder wird auf Antrag pauschal zurückgezahlt? Noch gibt es im Ebersberger Landratsamt keine Antworten auf Fragen wie diese. "Das Verfahren befindet sich noch in Vorbereitung. Aktuell läuft die notwendige Abstimmungsphase zwischen dem zuständigen Fachbereich im Landratsamt und der Regierung von Oberbayern", so eine Sprecherin der Behörde.

Bisher gibt es erst wenige Rückzahlungsanträge

Es dürfte jedoch so sein, dass nur ein kleiner Teil der Bußgelder von den Betroffenen zurückgefordert werden kann. Wirte beispielsweise, die sich nicht an Auflagen gehalten haben und deshalb nun ihr Geld zurückfordern wollen, werden wohl leer ausgehen. "Nach dem Kenntnisstand beim zuständigen Fachbereich im Landratsamt plant die Bayerische Staatsregierung keine Rückzahlungen an Gewerbetreibende", heißt es aus dem Landratsamt. Die Verstöße im Rahmen gewerblicher Betätigung - beispielsweise unterlassene Einlasskontrollen in Gaststätten - seien schließlich nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen, die Auslöser der Rückerstattungen sei.

Insgesamt wurden nach Angaben des Landratsamts im Landkreis Ebersberg Corona-Bußgelder in Höhe von 92 925,50 Euro eingenommen. Es handelt sich dabei um 443 Fälle. Dabei ging es um recht unterschiedliche Summen, die die Betroffenen zahlen mussten. 5000 Euro waren die höchsten Einzelbeträge, durchschnittlich wurden nach Berechnungen des Landratsamts 287 Euro gezahlt.

Während des ersten Lockdowns gab es Bußgelder hauptsächlich wegen Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen

Unterschiedlich sind auch die Gründe, weshalb Bußgelder verhängt wurden. Zwar ist eine exakte Auswertung im zuständigen Fachbereich des Landratsamts nicht möglich. Im ersten Lockdown seien aber sicherlich überwiegend Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren angezeigt worden. Zu späteren Zeiten seien es dann unter anderem Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen, Einreisevorschriften oder die Maskenpflicht gewesen.

Anträge auf Rückerstattung sind in der Behörde bereits eingegangen. Allerdings hält sich die Zahl derzeit noch in Grenzen: Stand 16. März lag sie nach Angaben der Behördensprecherin noch im einstelligen Bereich.

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