Amtsgericht Ebersberg:Sozialleistungen trotz Job kassiert

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Wegen eines falsch ausgefüllten Formulars muss sich ein 30-Jähriger vor Gericht verantworten.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Dass der Angeklagte niemand ist, der im Leben gut zurecht kommt, zeigte sich schon, bevor der Prozess losging: Alle Beteiligten hatten sich im Gerichtssaal eingefunden - nur die Hauptperson fehlte. Der als Zeuge geladene Sozialarbeiter erreichte den Angeklagten schließlich telefonisch, der teilte mit, er sei immerhin bereits nur noch zwei S-Bahn-Stationen entfernt. Eine gewisse Nachlässigkeit ist auch schuld daran, dass der 30-Jährige an diesem Tag überhaupt zum Gerichtstermin kommen musste.

Anfang vergangenen Jahres hatte der Mann einen Antrag auf Sozialleistungen ausgefüllt, beziehungsweise unterschrieben. Wie der Sozialarbeiter im Zeugenstand erklärte, habe er den nun Angeklagten dabei unterstützt. Was in mehrfacher Hinsicht nicht einfach gewesen sei, so der Zeuge. Denn der Angeklagte stammt aus Afghanistan und auch wenn er mittlerweile im Alltag gut mit Deutsch zurecht kommt, fällt es ihm noch schwer, behördliche Formulierungen zu verstehen. Zum anderen hat der 30-Jährige auch gesundheitliche Probleme, die seine Auffassungsgabe stark reduzieren: Vor Gericht war die Rede von einer Substitutionstherapie, die der Angeklagte seit einiger Zeit macht, auch leide er unter Depressionen.

Der Angeklagte sei mit Bürokratie überfordert

Weshalb der Zeuge dem Angeklagten damals zwar das Antragsformular Frage für Frage erklärt und nach dessen Antworten ausgefüllt hat. Eine Frage habe er besonders ausführlich erklärt, so der Zeuge weiter, nämlich die nach sonstigen Einkünften. Der Angeklagte habe damals angegeben, erst in ein paar Wochen einen neuen Job in Aussicht und derzeit kein Einkommen zu haben. Tatsächlich war er aber damals schon bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde auch bezahlt. Etwas mehr als vier Monate lang erhielt der 30-Jährige dann trotzdem Sozialleistungen, das brachte ihm einen Strafbefehl wegen Betruges ein.

Seinen Einspruch dagegen begründete die Verteidigerin damit, dass der Angeklagte von der Bürokratie überfordert gewesen sei. So habe er zuvor Arbeitslosengeld bezogen, dann ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass er einen neuen Antrag stellen müsse, wenn er weiter Sozialleistungen bekommen wolle. Dies habe er dann auch getan, dass sein in der Zwischenzeit aufgenommener Job hierauf Auswirkungen hatte, habe der Angeklagte einfach nicht verstanden.

Kann man vergessen, eine Arbeit zu haben?

Dies liege zum einen an seiner gesundheitlichen Situation, so die Advokatin, so könne man dem Angeklagten zwar etwas erklären und er verstehe das zunächst auch, vergesse es aber in kurzer Zeit wieder. Dies bestätigte auch der Zeuge: Er sei sich nicht sicher, dass der Angeklagte wirklich verstanden habe, was er ihm beim Ausfüllen der Formulare erklärt habe. Vielleicht sei er zusätzlich durch seine damals unregelmäßigen Arbeitszeiten verwirrt gewesen, ergänzte die Anwältin. Sie verwies darauf, dass der Angeklagte die zu viel gezahlten Sozialleistungen - insgesamt 1462 Euro - bereits vollständig zurückgezahlt habe. Ganz sicher habe der Angeklagte nicht vorgehabt, das Amt zu betrügen, so die Verteidigerin weiter, sie beantragte darum einen Freispruch.

Der Staatsanwalt sah dagegen den Tatbestand des Betruges durchaus erfüllt. Dem Angeklagten sei erklärt worden, dass er angeben muss, ob er eine Arbeit hat oder nicht. Er forderte daher eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro, wie schon im Strafbefehl. Richterin Vera Hörauf folgte diesem Antrag, die Angaben des Angeklagten seien nicht nachvollziehbar: "Dass man vergisst, dass man eine Arbeit hat, kann ich mir nicht vorstellen." Ob der Angeklagte das Urteil annimmt, oder in die nächste Instanz geht, steht noch nicht fest: "Ich muss es ihm zuerst zwei- oder dreimal erklären", so die Verteidigerin.

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