Glücksspiel:Ebersberger Stadtrat verhindert Wettbüro mit Sportsbar in der Innenstadt

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Ein Wettbüro in der Innenstadt von München (Symbolfoto). (Foto: Robert Haas)

Nichts geht mehr. Das Gremium lehnt den Antrag zur Errichtung des Lokals ab und nennt Gründe.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Dranbleiben und nicht aufgeben, das gilt als Erfolgsrezept im Sport - ob das auch für den Betrieb einer Bar für Sportwetten gilt, muss sich indes noch zeigen. Ein solches Etablissement hatte der Eigentümer eines seit einiger Zeit leer stehenden Ladens in der Ulrichstraße bereits im Sommer beantragt, der Technische Ausschuss des Stadtrates hatte das Ansinnen im Oktober aber abgelehnt. Daraufhin ging bei der Stadt ein laut Bauamt "umfangreicher Schriftsatz" des Anwaltes des Antragstellers ein, der sich gegen den Beschluss wendet. Weshalb die Stadt nun einen Bebauungsplan auf den Weg bringt; bis er fertig ist, gilt für das Gebiet eine Veränderungssperre.

Beides hatten die Mitglieder des Technischen Ausschusses ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen beschlossen. Um so umfangreicher fiel dagegen die Stellungnahme des Bauamtes aus, die dessen Leiter Christian Stöhr zuvor den Stadträten vortrug. Kern der ganzen Sache ist die Frage, wie das beantragte Geschäft rein verwaltungstechnisch einzuordnen ist. Davon hängt ab, ob es in die Umgebung passt.

Bereits bei der ersten Beratung im Oktober wurde diese Frage von der Verwaltung und den Stadträten ausdrücklich verneint. Denn laut Antrag sollen in dem neuen Laden nicht nur Wettscheine verkauft werden - was laut Bauamt vermutlich zulässig wäre - sondern die Kundschaft soll sich dort möglichst lange aufhalten. Dazu, so der Antrag, ist der Ausschank von alkoholfreien Getränken geplant, zudem sollen auf Bildschirmen an den Wänden Sportübertragungen zu sehen sein. Geöffnet sein soll das Etablissement an allen sieben Tagen der Woche jeweils von 10 bis 23 Uhr.

Es könne zu einer "negativen Veränderung des Gebietscharakters" kommen

All dies, so die Einschätzung aus dem Bauamt damals wie heute, erfülle die Voraussetzungen einer sogenannten "kerngebietstypischen Vergnügungsstätte". Eine solche liegt nach allgemeiner Rechtsprechung immer dann vor, wenn der Hauptzweck der Einrichtung in der "kommerziellen Unterhaltung der Besucher" besteht und diese nicht nur aus der näheren Umgebung sondern einem größeren Einzugsgebiet kommen. Beides treffe auf die Sportbar eindeutig zu, so die Verwaltung und verweist auf diverse Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte zu ähnlich gelagerten Vorhaben.

Wichtig ist diese Klassifizierung, weil es sich bei dem Gebiet zwischen Ulrich, Eberhard- und Pfarrer-Bauer-Straße erstens nicht um ein Kerngebiet und zweitens um ein Mischgebiet handele. Dort sind zwar neben Wohnhäusern auch Gewerbenutzungen möglich, aber nur in beschränktem Umfang. Legal wären etwa Büros und Einzelhandelsgeschäfte - eben etwa die Lotto-Toto-Geschäftsstelle - oder Arztpraxen, wie es sie in der Umgebung bereits gibt. Das Alte Kino könne im Übrigen nicht als Präzedenzfall herangezogen werden, da es sich um eine kulturelle Einrichtung und keine kommerzielle Vergnügungsstätte handele.

Ebenfalls gegen das Wettbüro mit Sportsbar spreche, dass dadurch ein sogenannter "Trading-Down-Effect" zu befürchten sei. Darunter zu verstehen ist eine negative Veränderung des Gebietscharakters durch Bordelle, Spielhallen und ähnliche Angebote. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Stadt zusammen mit dem neuen Eigentümer des Hölzerbräu-Geländes das Areal rund um die Eberhardstraße eigentlich aufwerten will, sei die Wetteinrichtung negativ zu bewerten.

Und hier kommt der Bebauungsplan ins Spiel. Dieser soll eben jenen Gebietscharakter aus Wohnhäusern, Büros und kleinen Ladengeschäften offiziell festschreiben. Dadurch wäre die Sportsbar in dem Block genau wie Spielhallen oder Ähnliches grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig. Damit bis dahin niemand Fakten schaffen kann, beschloss der Ausschuss auch noch eine Veränderungssperre für das Areal.

© SZ vom 21.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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