Glonn/München:Leichtsinnig, aber nicht strafbar

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Landgericht stellt Verfahren um tödlichen Unfall in Glonn ein

Die tiefe Trauer um den Tod seiner Frau ist einem Spengler aus dem Landkreis bis heute ins Gesicht geschrieben. Die 50-Jährige starb im Juli 2014 bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Staatsstraße 2079. Schuld an dem Unfall soll ihr Mann gewesen sein. Er lenkte den Wagen, in dem die 50-Jährige auf dem Beifahrersitz saß. In erster Instanz wurde der Spengler vor dem Amtsgericht Ebersberg im August vergangenen Jahres vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Doch an diesem Donnerstag musste sich der 52-Jährige erneut wegen des Unfalls vor Gericht verantworten. Diesmal vor dem Landgericht München II, denn die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Der Spengler erschien ganz in schwarz. Sein Blick war meist auf den Boden gerichtet. Er machte einen abwesenden Eindruck.

13. Juli 2014. Gegen 10.40 Uhr fuhr der Spengler mit seinem Mercedes von Schlacht kommend in Richtung Glonn. Die beiden hinteren Reifen seines Wagens hatten zwar noch genügend Profiltiefe. Doch der linke Reifen war bereits 14 Jahre alt, der rechte elf. Es hatte geregnet. Die Straße war noch nicht ganz trocken. Die Reifen sollen keinen Grip mehr gehabt haben. Der Spengler fuhr etwa 60 Kilometer in der Stunde, als sein Pkw am Anfang einer Linkskurve ins Schleudern geriet. Laut eines Gutachtens soll er zu schnell gewesen sein. Sein Wagen drehte sich, kam auf die Gegenfahrbahn, wo dieser mit der Beifahrerseite gegen einen entgegenkommenden BMW prallte. Dessen Fahrer sowie eine Frau auf dem Beifahrersitz erlitten schwere Prellungen. Auch der Spengler hatte Glück im Unglück. Für seine Frau aber kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch an der Unfallstelle.

Er könne sich nur noch an den "explosionsartigen Knall" der Kollision erinnern, sagt der 52-Jährige vor dem Landgericht München II zu Richterin Sabine Klemt und behauptet, der BMW sei "zur Hälfte auf seiner Spur" gefahren. Doch die unfallanalytischen Gutachten sprechen gegen diese Darstellung. Sein Mandant habe seine "eigene Wahrnehmung", schaltet sich der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Klein, ein. Richterin Klemt sagt, der Freispruch des Amtsgerichts sei "wackelig", wegen der alten Reifen. Der Angeklagte "sieht sich im Freispruch richtig aufgehoben", so der Verteidiger und wirft der Staatsanwaltschaft vor, sie wehre sich "mit Macht, um einen Freispruch zu verhindern". Daraufhin kommt es zu einem lautstarken Schlagabtausch zwischen Staatsanwalt Florian Burckhardt und dem Anwalt. Die Behauptung er wolle auf "Biegen und Brechen ein Urteil herbeiführen" sei "grenzwertig", empört sich Burckhardt. Der Spengler trage die "technische Verantwortung" für seinen Pkw. Die sei nicht gegeben gewesen, somit liege ein "strafbares Verhalten" vor. Einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage würde er sich nicht widersetzten, so Burckhardt. Der Spengler zeigte sich bereit, eine Geldauflage über 1800 Euro zu akzeptieren.

© SZ vom 13.05.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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