Stadtentwicklung in Ebersberg:Wohngebiet auf Raten

Lesezeit: 3 min

Das unbebaute Grundstück an der Wildermuthstraße soll ein kleines Wohngebiet werden. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Ein Grundstück nahe der Ebersberger Innenstadt soll bebaut werden. Entlang der Wildermuthstraße könnten neue Häuser entstehen - innerhalb der nächsten 30 Jahre.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Etwa auf halber Strecke zwischen Krankenhaus und Ebersberger Innenstadt liegt eine Insel - zumindest aus Sicht des Baurechts: Dieses definiert ein bislang unbebautes Grundstück an der Wildermuthstraße als sogenannte "Außenbereichsinsel". Wichtigstes Merkmal einer solchen - auch Außenbereich im Innenbereich genannten - Insel ist, dass wegen ihrer Größe dort trotz umschließender Siedlungen kein Baurecht auf dem Grundstück besteht. In Ebersberg, so beschloss es nun der Technische Ausschuss des Stadtrates, wird die Insel nun ein gutes Stück kleiner.

Das als Außenbereich definierte Gebiet umfasst rund 12 000 Quadratmeter parallel zum östlichen Bereich der Wildermuthstraße und parallel zur Ulrichstraße und reicht nach Süden fast bis zur Münchner Straße. Das "Ufer" der Insel verläuft entlang bestehender Gebäude, mit der Folge, dass auf manchen Flurnummern ein Teil des Grundstücks im Innen-, der andere im Außenbereich liegt.

Knapp 12 000 Quadratmeter umfasst laut Landratsamt die Außenbereichsinsel in Ebersberg südlich der Wildermuthstraße. (Foto: Stadt Ebersberg, oh)

Dies trifft auch auf jenes zu, für das Anfang des Jahres ein Bauantrag eingegangen war: Entstehen sollen demnach drei Mehr- und drei Einfamilienhäuser sowie ein Hackschnitzelheizwerk. Schon damals verwies die Verwaltung auf die Außenbereichsinsel, dort würde auf jeden Fall das Heizwerk liegen. Das Landratsamt fasste den Außen- im-Innenbereich sogar noch ein Stück weiter, eben jenen 1,2 Hektar großen Bereich, der bis an die Wildermuthstraße reicht, wo die sechs Wohnhäuser entstehen sollen.

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Auf jeden Fall ist ein Bebauungsplan nötig. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, auch vier Grundstücke westlich der Außenbereichsinsel mit aufzunehmen. Dort könnten dann auf den sehr großen Grundstücken weitere Gebäude entstehen. Hier gebe es auch eine Art Bezugsfall: Für den Bereich nördlich der Wildermuthstraße habe man diese Möglichkeit der Nachverdichtung bereits geschaffen.

Nicht mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll dagegen der südliche Teil der Insel, das rund 5200 Quadratmeter große Grundstück soll als Grünzug erhalten bleiben. Das Landratsamt hatte zudem eine Stellungnahme abgegeben, wonach diese Fläche weiter als Außenbereich anzusehen ist. Das ist deshalb wichtig, weil sich die Eigentümer dann nicht auf den berüchtigten Paragraphen 34 des Baugesetzbuchs berufen können. Dieser schafft automatisch Baurecht im Innenbereich, wenn sich die geplanten Gebäude in die Umgebung einfügen.

Auch auf den Grundstücken im Westen soll künftig mehr Bebauung möglich sein. (Foto: Stadt Ebersberg,oh)

Dementsprechend findet sich im Beschlussvorschlag der Verwaltung auch der Satz: "Der Grünzug ist zu erhalten." Eine Formulierung, der im Gremium zwar alle zustimmen konnten - nicht so dem Nachsatz: "eine dritte Bebauungsreihe ist unbedingt zu verhindern". Als eine solche würden unter Umständen auch die Gebäude in zweiter Reihe der bestehenden Häuser gelten.

Eine "verträgliche Nachverdichtung" solle schon möglich sein, sagte Martin Schechner (CSU), damit könnte trotzdem der Grünzug im Süden erhalten werden. Statt die dritte Reihe Bebauung auszuschließen, sprach sich Schechner für eine Variante aus, wonach diese ein Stück nach Norden verschoben wird.

Diese fand fraktionsübergreifend Zustimmung, den Nachsatz solle man aus dem Beschluss streichen, sagte etwa Gerd Otter (Pro Ebersberg). Wenn man schon eine Hinterlieger-Bebauung zulasse, dann in der Variante mit Verschiebung nach Norden, so Christoph Münch (SPD), auch Jürgen Friedrichs (Grüne) sprach sich für diese Planung aus, dadurch bleibe noch am meisten vom Grünzug erhalten.

Die nun beschlossene Variante soll möglichst viel Grün erhalten. (Foto: Stadt Ebersberg,oh)

Etwas weniger Einigkeit gab es zu der Frage, ob für die neuen Gebäude weniger Parkplätze erstellt werden sollen, als sonst in Ebersberg üblich. Laut Verwaltung könnte man dies mit der zentralen Lage des Grundstücks und der auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichbaren Nahversorgung begründen. Vorteil wäre, dass dann auch weniger Fläche versiegelt werden müsste, aus dem gleichen Grund wurde vorgeschlagen, keine Tiefgaragen in dem Baugebiet zuzulassen.

Beidem könnten er und seine Fraktion auf keinen Fall zustimmen, so Schechner. In dem Gebiet gebe es schon jetzt Probleme mit fehlenden Parkplätzen und entsprechend zugestellten Straßen. Auch das Tiefgaragenverbot solle man streichen: "Sonst sind wir immer froh, wenn Parkplätze unter die Erde verlegt werden und der teure Grund gut genutzt wird."

Auch er sehe keine Veranlassung für eine Reduzierung der Stellplätze, sagte Otter, auch gegen die Tiefgarage spreche nichts: "Versiegelung ist schon ein Thema - aber nicht so sehr bei unseren Lehmböden." Außerdem "wollen wir ja nicht diese Garagenhöfe, wie in den 60ern". Man solle es den Bauwerbern überlassen, ob sie eine Tiefgarage bauen wollten oder nicht, sagte Münch.

Lediglich die Grünen stimmten für die Reduzierung der Stellplätze. Friedrichs verwies auf das Mobilitätskonzept der Stadt, das ja auch auf eine Reduzierung des Autoverkehrs abziele: "In so einer zentralen Lage sollte man es versuchen." Gegen eine Tiefgarage seien die Grünen nicht - aber vielleicht könne man den neuen Anwohnern auch Plätze in der zusammen mit dem Neubau des Kindergartens St. Sebastian geplanten städtischen Tiefgarage anbieten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und dessen sonstige Festlegungen wurden einstimmig beschlossen. Wann und wo nun aber gebaut wird, ist völlig offen. Laut Beschluss gibt es einen Zeitrahmen von 20 bis 30 Jahren, denn "eine zeitnahe Umsetzung ist seitens der Eigentümer nur in Teilen gewünscht".

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