Ebersberg:Mann verschickt Sex-Videos an Kinder

Lesezeit: 3 min

  • Ein 22-jähriger Mann aus dem Landkreis Ebersberg sendet anzügliche Fotos und Videos an Kinder.
  • Der Angeklagte bestreitet vor Gericht die Vorwürfe nicht - wohl aber, dass er vom wahren Alter der Mädchen wusste.
  • Nun wurde er zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Soziale Medien gelten als die Zukunft der Kommunikation: Textnachrichten, Videos oder Bilder werden dort geteilt, getauscht und verschickt. Ein 22-Jähriger aus dem südlichen Landkreis nutzte alle diese Funktionen auf denkbar unappetitliche Weise: Zwischen Dezember 2013 und März 2015 verschickte er nicht nur anzügliche Texte, sondern auch Fotos und Videos seiner Geschlechtsteile. Da die Empfängerinnen teilweise jünger als 14 Jahre alt waren, musste sich der digitale Exhibitionist nun vor dem Amtsgericht Ebersberg wegen Verbreitung von Pornografie sowie wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verantworten.

"Das ging jetzt vielleicht etwas schnell, sollen wir es nochmal ansehen?" Eine Frage von Richterin Vera Hörauf, die das Publikum mit einem klaren Nein beantwortete. Zuvor hatten sich Richterin, Staatsanwältin, Schöffen und Verteidiger auf einem Laptop die Videos angesehen, die der Angeklagte verschickt hatte. Adressatinnen waren in allen drei Fällen sehr junge Mädchen. Die älteste war zum Zeitpunkt, als sie die unappetitliche "Post" erhielt, 14 Jahre alt, zwei weitere Chatpartnerinnen des Angeklagten waren erst zwölf.

Welche Inhalte die Nachrichten enthielten

Neben den beiden Videos, die den damals 20-Jährigen beim Onanieren zeigen, verschickte er noch Fotos mit ähnlichem Inhalt. Außerdem soll er einer der jüngeren Geschädigten einschlägige bis anzügliche Textnachrichten geschickt haben. Deren Bandbreite reichte von "Ich will mit Dir duschen" über die Bitte, selbst Nacktbilder und Sex-Videos zu schicken bis zu eindeutigen Aufforderungen zum Geschlechtsverkehr.

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Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe nicht - wohl aber, dass er vom wahren Alter der Mädchen, denen er seine Nachrichten zukommen ließ, wusste. Er habe beim Chatten sogar nach ihrem Alter gefragt, versicherte der 22-Jährige. Eines der Mädchen habe zurückgeschrieben, sie sei schon 18, und auch die andere hätte behauptet, älter zu sein. "Ich dachte, die ist mindestens 16 oder 17." Persönlich habe er die drei Mädchen nie getroffen. "Ich wusste nicht mal, wie sie aussehen." Außerdem habe nicht er den Kontakt zu den Mädchen gesucht, sondern sie hätten ihn über die sozialen Netzwerke zuerst angeschrieben.

Die Polizisten vermuten, er habe gezielt Kontakt aufgenommen

An diesen Behauptungen hatte Hörauf ihre Zweifel. So habe eine der Geschädigten bei der Polizei über einen Chat mit dem Angeklagten ausgesagt. Es sei darum gegangen, dass er sie zusammen mit einer Freundin gesehen hatte - und gleich nach einem "flotten Dreier" fragte. Zudem soll der Angeklagte bei seiner Vernehmung durch die Polizei über eine der jüngeren Mädchen gesagt haben, sie "würde mir schon gefallen, das Alter ist mir egal". Die Polizisten hatten damals ihren Eindruck zu Protokoll gegeben, dass der 22-Jährige gezielt Kontakt zu Mädchen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren suche. Darauf deute sein persönliches Umfeld hin.

"Ich habe auch den Eindruck, dass er sich leichter tut mit Jüngeren als mit Gleichaltrigen", bestätigte Bernhard Wacht von der Jugendgerichtshilfe diese Einschätzung. Dies liege aber vor allem an einer "Entwicklungs-Retardierung" bei dem Angeklagten. Dieser habe seine Schulkarriere auf der Förderschule begonnen, sei zweimal durch die Quali-Prüfung gefallen, habe dann eine Ausbildung zum Landwirt begonnen - wurde aber im zweiten Lehrjahr gefeuert. Nach einem Berufs-Vorbereitungsjahr habe er eine Ausbildung zum Fach-Lageristen abgeschlossen.

Der 22-Jährige sei eher wie ein Jugendlicher als ein Erwachsener

Derzeit sei er in diesem Beruf beschäftigt und plane sogar eine Weiterbildung. Auf jeden Fall sei der Angeklagte, auch wenn er bei einem Teil seiner Taten bereits älter als 21 Jahre alt war, "eher ein Jugendlicher als ein Erwachsener," weshalb er auch nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei. Allerdings lägen bei ihm "schädliche Neigungen" vor, so Wacht, weshalb er eine Jugendstrafe empfahl. Außerdem solle der Angeklagte zu einer Sexual-Therapie verpflichtet werden. Die Haftstrafe könne aber auf Bewährung ausgesetzt werden, weil der 22-Jährige nicht vorbestraft sei und einen festen Job habe.

Richterin Hörauf und die Schöffen schlossen sich dieser Empfehlung an. Der in der Verhandlung gewonnene Eindruck sei, dass der Angeklagte, "auch wenn er nach dem Gesetz erwachsen ist, eher einem Jugendlichen entspricht". Der 22-Jährige wurde zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er mindestens ein Jahr lang eine Sexual-Therapie besuchen und 1600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

© SZ vom 02.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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