Die Frage, was wohl im Kopf eines Angeklagten vorgeht, dürften sich jene, die über diesen zu Gericht sitzen, schon des Öfteren gestellt haben. Manchmal, wie nun in einem vor dem Schöffengericht in Ebersberg verhandelten Fall, ist so ein Einblick zumindest teilweise möglich - und durchaus unschön. Angeklagt war ein 42-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis wegen des Besitzes von 125 kinderpornografischen Bildern und 24 entsprechenden Videos. Nicht Teil der Anklage, aber der Beweisaufnahme, war ein Chat, den der Beschuldigte mit einer Person mit ähnlichen Neigungen geführt hatte.
Amtsgericht Ebersberg:Sammlung der Scheußlichkeiten
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Ein 42-Jähriger muss sich wegen des Besitzes von 149 kinderpornografischen Darstellungen verantworten. Einige zeigen den Missbrauch von Mädchen im Grundschulalter.
Von Wieland Bögel, Ebersberg
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