Amtsgericht Ebersberg:Kinderpornos, Drogen und ein gestohlener Geldbeutel

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Der 55-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. (Foto: Christian Endt)

Ein 24-Jähriger sammelt über die Jahre eine Vielzahl von Straftaten an. Nun steht er dafür vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Dass Kleinvieh auch Mist macht, ist eine Redewendung, die normalerweise eher im positiven Kontext verwendet wird. Ein 24-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Ebersberg musste nun aber feststellen, dass man den Spruch auch sehr wörtlich nehmen kann - und dann am Ende eben ziemlich großer Mist dabei herauskommt. Der junge Mann nämlich hatte während der vergangenen Jahre eine bunte Mischung an kleineren Straftaten angesammelt, die nun allesamt in einem Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurden. Dabei ging es neben dem Vorwurf des Diebstahls auch um den Besitz von Drogen und sogar um Kinder- und Jugendpornographie.

Letzteres wurde in Form von mehreren Bildern und einem Video auf dem Handy des Studenten gefunden, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwältin hervorging. Die Dateien stammten demnach aus einer Chatgruppe, in der der 24-Jährige vor einigen Jahren Mitglied war. Den Diebstahl soll der Angeklagte schließlich vor rund drei Jahren in Wien begangen haben, wo er einen Mann in der U-Bahn um dessen Geldbeutel erleichtert haben soll. Die Börse mit allerhand Dokumenten darin fanden Polizisten bei einer Hausdurchsuchung des jungen Mannes. Dort stießen die Beamten auch noch auf eine geringe Menge an Drogen - 0,39 Gramm Marihuana, um genau zu sein - die der Angeklagte daheim aufbewahrt hatte.

Der Angeklagte beteuert, er habe den Geldbeutel zurückgeben wollen

Dieser war vor Gericht mit seinem Anwalt erschienen, der zunächst eine Erklärung für seinen Mandanten abgab: Im Wesentlichen seien die Vorwürfe aus der Anklage zutreffend, allerdings habe er etwa die Bilder und Videos mit den verbotenen Inhalten nicht explizit angefordert. Diese seien von anderen Mitgliedern in besagte Chatgruppe gestellt worden und das Handy habe sie daraufhin automatisch gespeichert. Auch der vermeintliche Diebstahl sei eigentlich gar kein solcher: "Er hat den Geldbeutel gefunden und sich dann nicht weiter darum gekümmert", sagte der Rechtsanwalt.

Diese Version der Geschichte bestätigte auch der Angeklagte selbst. Er habe damals Freunde in Wien besucht und den Geldbeutel auf der Straße liegen sehen. Eigentlich habe er ihn an die Behörden übergeben wollen, es letztlich aber vergessen. Das warf bei Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer die ganz grundsätzliche Frage auf, warum er denn die Börse überhaupt erst nach Deutschland mitgenommen habe. "Ich habe nicht nachgedacht und mir war auch nicht bewusst, dass ich eine Straftat begehe. Heute würde ich anders handeln", antwortete der junge Mann - was wiederum den Richter zu der Bemerkung veranlasste, dass es doch wohl logisch sei, dass man fremdes Eigentum nicht einfach so mitnehmen dürfe.

Obwohl bereits 24 Jahre alt, wird der Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt

Viel schwerer als der vermeintliche Diebstahl wogen aber ohnehin die insgesamt neun Dateien, auf denen kinder- und jugendpornographische Darstellungen zu sehen waren. Diese waren überhaupt erst der Auslöser dafür, dass die Polizei die Wohnung des Angeklagten durchsucht hat, was schließlich die übrigen Vergehen ans Tageslicht beförderte. Der junge Mann beteuerte vor Gericht, er könne sich nicht erklären, wie die Bilder und das Video auf sein Handy gelangt seien. Er wisse nicht einmal mehr, um was es in besagter Chatgruppe überhaupt ging.

Dass der Angeklagte wohl die Wahrheit sagte, bescheinigte ihm auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe: "Ihm ist aus heutiger Sicht bewusst, dass das alles nicht in Ordnung war." Der junge Mann sei aber inzwischen auf einem stabilen, guten Weg. Dennoch plädierte die Staatsanwältin dafür, ihn nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, schließlich war er nur bei einer der Straftaten unter 18 Jahre alt. Der Richter sah das jedoch anders, er stellte die Frage, wo im Falle des Angeklagten "die Tatwurzeln" liegen - was für die juristische Wertung entscheidend ist. Kaltbeitzer kam zu dem Schluss, dass der Auslöser der Vergehen eher im Jugendalter angesiedelt ist, und verurteilte den 24-Jährigen deshalb zu vier Tagen sozialer Arbeit und einer Geldzahlung von 300 Euro. Der Angeklagte akzeptierte die Strafe noch im Gerichtssaal.

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