Amtsgericht Ebersberg:Zu nahe gekommen

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Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz

Von Esther Lärmer, Ebersberg

Trennungen sind oftmals schwer, ein besonderer Fall von Trennungsschmerz beschäftigte nun das Amtsgericht Ebersberg. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben. So soll er sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin und ihren Kindern zweimal verbotenerweise genähert haben. Die beiden Vorfälle ereigneten sich im Sommer des vergangenen Jahres nachdem zuvor die gerichtlichen Auflagen aufgrund früher Vorfälle beschlossen worden waren.

Im Prozess wurde auch deutlich, dass der Angeklagte bei seiner Ex nicht mehr gern gesehen ist: Im vergangenen Jahr hatte sie ihn aus der gemeinsamen Wohnung geworfen. Viel besser scheint das Verhältnis mittlerweile auch nicht geworden zu sein, beide gingen sich während des Prozesses massiv an und sich beschuldigten sich gegenseitig, Macht ausüben zu wollen. Der Angeklagte erklärte, sehr traurig zu sein, dass er seine beiden Kinder seit einem Jahr nicht mehr gesehen habe. Die Frau wiederum verwies darauf, er hätte in der vergangenen Zeit keinen Unterhalt gezahlt, was er prompt zurückwies.

Laut dem im vergangenen Jahr erlassenen Beschluss, darf der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin nicht sehen. Sollte es zu einem zufälligen Treffen kommen müsse er jedoch unverzüglich gehen. In zwei Fällen soll er dies aber missachtet haben, einmal vor dem Haus des Vaters seiner Ex-Stieftochter ein zweites Mal im August vergangenen Jahres vor einem Schwimmbad in Erding. Beim ersten Mal sei sie vor dem Haus im Landkreis München gewesen und wollte ihre Tochter abholen, sagte die Geschädigte aus. Als sie diese jedoch nicht dort antraf, kontaktierte sie den Kindsvater. Dann sei ihr Ex-Lebensgefährte mit dem Auto gekommen, ausgestiegen und habe ihr Fahrzeug gefilmt. Die Kinder hätten auf dem Rücksitz geschlafen und davon nichts mitbekommen, ihr jedoch habe die Situation Angst gemacht, so die Zeugin weiter. Sie sei um die nächste Ecke gefahren und habe dort auf die Polizei gewartet um dann auf der Inspektion ihre Aussage zu machen. Er sagte aus, vom Vater der Stieftochter darum gebeten worden zu sein, während eines kurzen Aufenthalts am Haus nach dem Rechten zu sehen. Die Zeugin hielt es jedoch für wahrscheinlich, dass sich die beiden Männer abgesprochen hatten.

Beim zweiten Vorfall war sie mit einer Freundin und deren Kind im Schwimmbad. Als sie am Nachmittag wegen eines Gewitters das Schwimmbad verlassen hatte, habe sie den Ex vor dem Eingang telefonierend sehen. Sie sei sofort ins Auto gestiegen und davongefahren. Es habe sie schockiert, dass er unbeeindruckt überhaupt keine Anstalten machte den Auflagen zu folgen. Die Zeugin warf dem Angeklagten vor, dort absichtlich gewartet zu haben, da er keine Badesachen bei sich hatte. Der Verteidiger unterbrach die Zeugin während ihrer Aussage zweimal und warf ihr vor, die gemeinsamen Söhne dem Vater zu entziehen. Außerdem forderte er sie auf, nur ihre Eindrücke und keine Interpretationen wiederzugeben.

Das Gericht wertete die Begegnung im Freibad zugunsten des Angeklagten als Zufall, der ihm nicht zur Last gelegt werden könne. Nicht so die Filmerei vor dem Haus, dafür musste er sich verantworten. Der Angeklagte, der aktuell von Arbeitslosengeld I lebt, wurde zu 15 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt auch wenn der Verteidiger aufgrund der prekären finanziellen Situation seines Mandanten gegen eine Geldstrafe appellierte. Zugunsten des Angeklagten wurde gewertet, dass er noch nicht vorbestraft ist und dass er sich einsichtig gezeigt habe. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

© SZ vom 18.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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