Amtsgericht Ebersberg:Schleuser scheitert

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Ein Mann will fünf junge Syrer nach Deutschland bringen. Er verliert den Kontakt zur Gruppe und bittet die Polizei um Hilfe

Von Marie Schmidt, Ebersberg

Weil er versucht hatte, mehrere Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nach Deutschland zu bringen, musste sich ein 23-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, er habe eine Gruppe aus fünf jugendlichen Syrern illegal über die Grenze bringen wollen. Auf Wunsch seines Vaters hin habe der Angeklagte sich über WhatsApp mit einem Bekannten des Vaters in Kontakt gesetzt, um die Einreise der fünf jungen Syrer zu ermöglichen. Ziel der Aktion war es der Staatsanwaltschaft zufolge, die Gruppe in einer Flüchtlingsunterkunft in München unterzubringen.

Geplant hatte der Angeklagte demnach, dass er die Gruppe am Bahnhof in Passau in Empfang nehmen sollte - doch diese hatte offenbar andere Pläne. Nicht wissend, wo sie sich überhaupt befanden, stiegen die Jugendlichen bereits in Salzburg aus. Als der 23-jährige Schleuser erfuhr, dass die Gruppe verirrt in einem anderen Land war, machte er sich selbst auf den Weg dorthin, um sie abzuholen. In Salzburg angekommen traf er die fünf jedoch nicht an, denn diese hatten sich bereits zu Fuß auf den Weg nach Deutschland gemacht.

Lang blieben sie dort nicht unbemerkt, alsbald wurden sie von der deutschen Polizei aufgegriffen. Der Angeklagte reiste ebenfalls zurück nach Deutschland, um die Gruppe in Mühldorf zu treffen, konnte sie jedoch auch dort nicht erreichen. Stattdessen wandte er sich selbst an die Polizei, um die Jugendlichen endlich aufspüren zu können, wie er nun vor Gericht sagte. Den Bekannten der Familie, mit dem er während der gesamten Zeit über in Kontakt war - die entsprechenden Chatverläufe lagen Richterin Vera Hörauf vor - schien der Beschuldigte nicht persönlich zu kennen, wie er beteuerte. Er habe dem Vater lediglich einen Gefallen tun wollen.

Dass ihm die erfolgreiche Einschleusung kein Geld und auch sonst keinen Gewinn gebracht hätte, milderte das Strafmaß. Jedoch hatte der Mann bereits einige Vorstrafen auf seinem Konto, wegen denen er unter anderem bereits vor einigen Jahren eine Haftstrafe von gut zwei Jahren und einen Dauerarrest absitzen musste.

Nach Verkündung des Urteils entschuldigte sich der 23-Jährige und machte deutlich, dass er seine Tat bereue. Da seine eigene Integration inzwischen weit fortgeschritten sei, er gut Deutsch spreche und einen festen Arbeitsvertrag besitze, wurde er lediglich zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro verurteilt, die er an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen hat. Wie es nach dem Auslaufen seiner Aufenthaltsduldung, die noch bis Ende diesen Jahres gültig ist, weitergeht, wisse er selbst noch nicht, so der 23-Jährige. Ginge es nach ihm, würde er am liebsten hier bleiben und sich eine stabile Zukunft in Deutschland aufbauen.

© SZ vom 09.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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