Prozess:Bote klaut zwei Handys aus Postpaketen

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  • Ein 22-jähriger DHL-Bote hat zwei Pakete mit Handys gestohlen.
  • Dabei hatte er offenbar nicht die diversen Sicherungssysteme einkalkuliert.
  • Vor Gericht gab er alles zu, er wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Es mag schon Begehrlichkeit wecken, wenn alle möglichen Luxusgüter am laufenden Fließband tagtäglich an einem vorbeiziehen, wenn man diese in ein Auto laden und dann anderen Menschen aushändigen soll. Ein Paketzusteller, der im Auftrag von DHL unterwegs war, konnte der Versuchung nicht widerstehen und fing zwei nagelneue Handys auf dem Postweg ab. Nicht einkalkuliert hatte er die diversen Sicherungssysteme von DHL sowie die Tatsache, dass man keine Filme von sich auf ein frei zugängliches Videoportal stellen sollte, wenn darauf das Diebesgut zu erkennen ist.

Das Amtsgericht München verurteilte nun am Mittwoch den unehrlichen Paketzusteller Otto N. wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Verletzung des Postgeheimnisses sowie Betrugs zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der 22-Jährige für den von ihm verursachten Schaden aufkommen. "Es tut ihm leid, es kommt nie wieder vor, es war eine Kurzschlussreaktion aus finanzieller Not heraus", lässt Otto N. seine Verteidigerin Ana Maria Filimon sagen. Der junge Mann mit den tätowierten Unterarmen arbeitet heute wieder als Kurierfahrer, wenn auch nicht mehr für den Dienstleister von DHL. Dort flog er nach Bekanntwerden der Diebstähle raus, ebenso wie der Kurierfahrer, dem er eines der gestohlenen Handys für 400 Euro verkauft hatte.

Es gibt diese Fließbänder tatsächlich, auf dem die Postpakete ihre Runden drehen, ehe sie auf die diversen Routen aufgeteilt werden. Eines dieser Service-Center befindet sich in Unterschleißheim und dort lud Otto N. im März und Juni 2016 zwei Pakete mit neuen Handys in seinen Transporter ein und stellte sich die Telefone quasi selber zu. "Anhand der Verpackungen und der Absenderadresse weiß man als Fahrer mit der Zeit, dass da Handys drin sind", sagte der DHL-Sicherheitsbeauftragte vor dem Amtsgericht. Was N. offenbar nicht wusste, war, dass der Sendeweg der Pakete heute so minutiös nachzuverfolgen ist wie der Zeiger einer Uhr. Die Pakete werden beim Eingang in die Service-Station gescannt, beim Beladen und dann ein drittes Mal bei der Übergabe an den Empfänger - um nur eine der Sicherheitsvorkehrungen zu nennen.

Erschwerend für den Angeklagten, erleichternd für die Polizei, kam hinzu, dass die neuen Handys, wenn sie einmal eingeschaltet sind, von der Herstellerfirma geortet werden können. Man konnte also nachverfolgen, wo die beiden Geräte abgeblieben waren. Schließlich freute sich die Polizei auch noch über ein Youtube-Video, das den Angeklagten zeigt, im Hintergrund die Diebesbeute.

Nach einem Rechtsgespräch einigten sich alle Beteiligten auf eine Bewährungsstrafe, Otto N. räumte alle Anklagepunkte ein. Seine Freundin sei damals arbeitslos gewesen, er habe sie und das Baby ernähren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 14.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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