Denkmalschutz:Nach illegalem Abriss in Giesing: Bauherr muss aufräumen

Am 1. September war das unter Denkmalschutz stehende Anwesen überraschend beseitigt worden. Bürger haben dagegen heftig protestiert. (Foto: Robert Haas)

Der Schutt muss weg, aber die Restmauern und Nachbargebäude dürfen nicht beschädigt werden. Ziel ist es, das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl wieder aufzubauen.

Der Schutt und die Mauerreste des illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls in Giesing müssen beseitigt werden - vom umstrittenen Bauherrn selbst. Die städtische Denkmalschutzbehörde hat nun die Räumung des Abbruchmaterials auf dem Grundstück an der Oberen Grasstraße angeordnet.

Fachleute des Landesamts für Denkmalpflege werden bei der Aktion an diesem Donnerstag anwesend sein. Sie begutachten auch, welche Materialien für einen Wiederaufbau des Hauses verwendet werden können. Außerdem erhoffen sie sich Aufschluss über den Zustand der historischen Kelleranlagen. Das Grundstück muss so gesichert werden, dass sowohl die Restmauern als auch die Nachbargebäude keinen Schaden nehmen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) verspricht den Anwohnern in dieser Hinsicht "volle Unterstützung".

Am 1. September war das unter Denkmalschutz stehende Anwesen überraschend beseitigt worden. Bürger haben dagegen heftig protestiert.

SZ PlusMissachtung von Denkmalschutz
:Der Weg der Gier

Ein Bagger macht in München-Obergiesing ein denkmalgeschütztes Haus platt. Angeblich ein Missverständnis. Über die Frage, wie sich unsere Städte verändern, wenn es nur noch um Gewinn geht.

Von Alfred Dürr, Hubert Grundner und Gianna Niewel

Die Stadt will mit Härte auf den Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz reagieren und den Bauherrn verpflichten, das Haus im ursprünglichen Erscheinungsbild wieder zu errichten. Zudem droht ihm ein Bußgeldverfahren. Er hat Gelegenheit, eine Stellungnahme auszuarbeiten.

© SZ vom 08.11.2017 / DÜ. - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: