Polizei Dachau:Teurer Discobesuch

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Ein Taxi wäre wohl günstiger gewesen. Doch ein 22-Jähriger bestand am Wochenende darauf, dass seine Freundin betrunken Auto fuhr. Die Situation eskalierte - jetzt wird es richtig teuer.

Melanie Staudinger

Eine Fahrt mit dem Taxi, wenngleich sie von Dachau bis nach Mühldorf am Inn geführt hätte, wäre wohl wesentlich günstiger gekommen. Das sieht wahrscheinlich nicht nur Polizeipressesprecher Michael Richter so.

Die  Polizei konnte den 22-Jährigen nicht beruhigen - er musste die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen. (Foto: dpa)

In der Nacht von Samstag auf Sonntag mussten jedenfalls zwei Beamte der Polizeiinspektion Dachau einen Streit zwischen einem Pärchen in der Sudetenlandstraße schlichten.

Das Auto der beiden parkte mitten auf der Straße, der 22-jährige Mann war aufgebracht und hatte bereits das T-Shirt seiner Freundin zerfetzt. Eine 25-jährige Fremde, die der Frau helfen wollte, verletzte er am Kopf.

Doch dem nicht genug. Der Streit zwischen dem Pärchen habe sich erst entwickelt, weil der 22-Jährige seine drei Jahre ältere Freundin gezwungen haben soll, betrunken mit dem Auto zu fahren. Die beiden verbrachten, so vermutet Polizeisprecher Richter, einen "feucht-fröhlichen Abend" in einer Dachauer Diskothek.

Der Maurer-Azubi habe danach nicht mehr fahren wollen, weil er zu viel Alkohol getrunken habe. Bei seiner Freundin sei er jedoch davon ausgegangen, dass sie noch nüchtern genug sei. Gegen vier Uhr morgens machte sich das Paar also auf in Richtung Mühldorf am Inn.

Nach kurzer Fahrt jedoch stoppte die junge Frau laut Polizei das Auto mitten auf der Sudentenlandstraße, worauf sich ein heftiger Streit entwickelte. Zwei Zeugen bekamen das mit und wollten helfen - das jedoch erzürnte den 22-Jährigen erst recht.

Erst die Polizei konnte die tätliche Auseinandersetzung beenden. Auf das Pärchen aber kommt nun einiges zu. Da die 25-Jährige einen Alkoholwert von 1,2 Promille im Blut hatte, musste sie ihren Führerschein abgeben.

Sie erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Ihr Lebensgefährte muss sich strafrechtlich wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Anstiftung zur Trunkenheitsfahrt verantworten. Zudem musste er die Nacht in der Ausnüchterungszelle ausklingen lassen, weil er die Polizeibeamten beleidigte.

© SZ vom 15.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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